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Lichts (soweit dies nicht Sache der Nachtwächter ist),
auf das Tabakrauchen an feuergefährlichen Orten, ferner
über den Transport, Verkauf und die sichere Aufbewah-
rung von Pulver, Feuerwerksgegenständen, Zündrequisiten
und überhaupt aller leicht entzündbaren und explodirenden
Gegenständen,
Leitung des städtischen Armenwesens, einschliesslich der
Ausfertigung von Armuthszeugnissen,
Ausstellung der Heimathscheine für das In- und Aus-
land, der Aufnahmezeugnisse, Auswanderungsscheine etc.
Rekrutirungsangelegenheiten,, einschliesslich der Ueber-
wachung der Dienst- und Kriegsreservisten und Rekru-
tirungspflichtigen,
die Aufsichtsführung über das Ziehkinderwesen,
die Cognition über öffentliche Unterstützungsgesuche und
Verfahren hinsichtlich derselben, beziehentlich ihrer Ver-
öffentlichung,
die Unterbringung derjenigen Personen, welche nur um
deswillen, weil sie mittellos sind und kein Obdach haben
oder finden, während der Nacht freiwillig im Polizeihause
sich melden und um Unterkommen bitten.
In Leipzig ist die Eintheilung dahin getroffen: dem Polizei-
Amt ist als dem Gebiet der Sicherheits-Polizei zugehörig über-
wiesen:
1)
2)
Das gesammte Meldewesen bezüglich der dauernd oder
nur vorübergehend aufhältlichen Personen, insbesondere
die Controlle über Einwohner und Fremde, sowie die
Führung der hierzu erforderlichen Register und die Aus-
stellung der den Aufenthalt in hiesiger Stadt betreffenden
Bescheinigungen, der Führungs-Atteste, Verhaltscheine etc.,
die Ausstellung von Pässen, Passkarten und sonstigen
Reiselegitimationen, insbesondere auch die Ausfertigung
der Gewerbelegitimationskarten für Handlungsreisende,