Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Man muss sich vor Allem stets bewusst bleiben, dass, wenn 
man die Selbständigkeit einer Nation oder, was dasselbe, den Staat 
will, dieser in der Organisation einer Menschenmasse zu einer 
von jedem rein individuellen Willen unabhängigen Einheit auf 
einem im Verhältniss zu dieser ebenfalls als Einheit erscheinenden 
Theile der Erdoberfläche besteht — als Land und Volk in 
staatsrechtlichem Sinn —, welche Organisation die Möglichkeit einer 
einheitlichen Fassung, Aeusserung und Bethätigung des auf Selbst- 
erhaltung und Selbstförderung im Ganzen und damit auch aller 
Einzelnen gerichteten Willens, oder die Organisation der Souve- 
ränetät bedingt. Diese Souveränetät, welche die Erhabenheit 
der Gesammtheit über alle Einzelnen und deren Gleichberechtigung 
unter ihresgleichen bezeichnet, muss unter allen Umständen per- 
sönlich dargestellt werden. Wie das zu geschehen, bestimmt 
das positive Verfassungsrecht; also nie ein sog. Natur- oder 
sonstiges philosophisches Recht. 
Das positive Recht aber kann sich für die persönliche Dar- 
stellung der Souveränetät nur zwischen zwei Formen bewegen, 
deren eine darin besteht, dass man zu diesem Zweck wiederum 
eine besondere Einheit vieler oder weniger Personen organisirt, 
oder darin, dass man eine sog. physische Einzelperson gesetzlich 
zum Träger der Souveränetät macht. In beiden Fällen ist sie 
an sich dasselbe, bezeichnet die Situation des Staats nach Innen 
und Aussen und kann zwar in der Ausübung wiederum gesetzlich 
so geordnet sein, dass bei dieser gewisse die Souveränetät selbst 
nicht tragende Persönlichkeiten zur Mitwirkung berufen werden, 
niemals aber so, dass sie selbst beschränkt oder an verschiedene 
Factoren vertheilt werde. 
Die erstbezeichnete Organisation der Souveränetät wird auch 
bei aller juristischen Vollkommenheit bezüglich ihrer eigenen 
stetigen und einheitlichen Thätigkeit, folgeweise auch hinsichtlich 
ihrer Wirksamkeit gewisse ihr eigenthümliche Mängel an sich 
tragen, die namentlich in kritischen Momenten durch die Macht
	        
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