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diese durch eine Volksrepräsentation recht schwerfällig werden
kann, namentlich deshalb, weil die letztere in gefährlichen Zeit-
läufen erfahrungsmässig statt energisch zu handeln, in endlosen
Redeströmen sich zu ergehen pflegt. Allein wie dem auch sei,
so ist, was den persönlichen Willen des Souveräns angeht, der-
jenige einer souveränen Demokratie, sei es, dass sie bewusst will,
oder unmittelbar oder mittelbar durch ihre Repräsentanten wie
eine ungeheuere Elementarkraft wirkt, absolut unwiderstehlich.
Er kann nicht durch Attentate geschreckt und, wenn nicht durch
eine unbegrenzte Willfährigkeit, nur durch das ihr gegenüber
höchst gefährliche Mittel der Klugheit oder der List gebändigt
werden.
Aber keine Monarchie vermöchte, wenn auch mit den besten
Rechtsgründen, dem Druck eines ganzen Volkes auch nur für
einige Zeit mit Erfolg zu widerstehen, und unwillkürlich muss
man an den Hofnarren Philipp’s II. denken, der den König fragte:
„Was würdest Du thun, wenn alle Welt nein und Du ja sagtest?“
Vergl. die Rede MirAzzAv’s in der Nationalversammlung vom
9. October 1789. Ein Monarch kann im Zweifel sein, ob etwas
der Wille Aller, aber er kann bejahenden Falles nicht zweifeln,
dass er jenen Willen entweder erfüllen, oder wenn nicht unter-
gehen, entweder den Bürgerkrieg entflammen oder abdiciren müsse.
Es ist dabei ganz gleichgültig, ob das Volk in seiner Aufregung
und Verzweiflung oder in der Furcht vor den Folgen seinerseits
bereits geschehener Rechtsverletzungen an seine Souveränetät
denkt oder glaubt und wie es sich dieselbe vorstellt.
Dabei ist zu beachten, dass, wenn es sich darum handelt,
den Monarchen als Souverän gegen seine Ansichten zu einer
Handlung bezw. zur Nichtanwendung seines Veto zu bewegen,
bei demselben humane Rücksichten, der Wunsch, kein Blut zu
vergiessen und vielleicht auch das Gefühl eigener oder voraus-
gegangener Verschuldung eine bestimmende und versöhnende
Wirkung üben können; während wohl bei einzelnen Gliedern des