Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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selben hinsichtlich seiner Einrichtung und Fortbildung, nach dem 
Grade der inneren Einigung und der Verhältnisszahl derjenigen, 
welche in directer Bei- oder Unterordnung zu einem Ganzen von 
staatlicher Natur oder doch von staatlicher Tendenz standen, nach 
dem Grade der rechtlichen Ausbildung der Staatsform und dem 
Masse der Entwicklung der Staatsaufgaben musste sich diese 
Idee sehr verschieden äussern; aber vorhanden war sie immer. 
Gleichviel ist es dabei, ob die noch nicht vollendete innere Eini- 
gung Erscheinungen des Föderalismus und des Secessionismus 
oder centripetale Tendenzen hervortreten lässt, ob mehr die Ge- 
wohnheit oder das Gesetz herrscht, ob das Recht vollständiger 
ist und die thatsächlichen Wirkungen der Idee durch gesetzliche 
Schranken einengt oder sie freilässt und nicht als Unrecht be- 
zeichnet, was ersteren Falls Unrecht wäre. 
Man darf namentlich nicht übersehen, dass der allgemein 
menschliche Factor, welcher der eigentliche Urquell jenes Wesens 
ist, für welches der Constitutionalismus nur als die moderne Form 
und der moderne Ausdruck erscheint, sich im kleinen primitiven 
Gemeinwesen oder in grossen barbarischen Eroberungsstaaten 
anders manifestiren muss, als in ausgedehnten, nach Herkunft und 
Ständen vielfach gemischten, durch hohe Bildung, Mannigfaltigkeit 
der Bedürfnisse und Strebungen ausgezeichneten Gesammtwesen. 
Namentlich wird in den ersten Fällen der Formalismus eine ebenso 
geringe wie im letzteren Falle eine hervorragende Bedeutung haben, 
und wird der Inhalt der Form und deren Aufgabe bei der grossen 
Gleichmässigkeit der Individuen und Einfachheit der zu erledigen- 
den Fragen, besonders in Anbetracht der mit solchen Verhält- 
nissen verbundenen Sclaverei sehr einfach sein, während im letzteren 
Falle dies Alles höchst mannigfaltig, vielseitig und complicirt 
sein wird. Es sind demnach nicht nur culturelle, sondern auch 
ethnologische, gleichsam physikalische Dinge, die in Betracht 
kommen müssen. 
IX. Die so oft bitter getadelte Nachahmung constitutioneller 
Archiv für öffentliches Recht. VII. 1. 9
	        
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