Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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oder parlamentarischer Formen wäre, wenn sie nicht Mittel zu 
ungesetzlichen, unlogischen oder schädlichen Zwecken, bei Weitem 
nicht so wichtig und verwerflich, als man es oft meint. Das 
Wesentliche des Constitutionalismus findet sich auch unter sehr 
verschiedenen Formen in der Hauptsache so gleich, dass selbst 
eine ungültige Nachahmung, wenn sie nichts Anderes ist, doch nur 
als Nebensache erscheint. Ist in einem Lande der Constitutionalis- 
mus naturgemäss erwachsen und mit dem Volke und dem ge- 
sammten Staatsleben verwachsen und im Ganzen erprobt, so muss 
man in dem recipirenden Volke, in welchem übrigens der con- 
stitutionelle Gedanke lebendig und kräftig geworden ist, dafür 
sorgen, dass die Reception seinen Verhältnissen entsprechend 
stattfinde und dass auf Grund dessen das Volk für das constitu- 
tionelle Leben sich entsprechend ausbilde und ausgebildet werde, 
und dass, während in jenem Staate der Constitutionalismus mehr 
als das geschichtliche Product der historischen Entwicklung des 
Volkes erscheint, er hier zum Mittel für die höhere politische 
Entwicklung, d. h. für das auf einem besseren Ausgleich von Frei- 
heit und Ordnung beruhende harmonische Gesammtleben werden 
könne. 
Welches immer die Mängel und Schwächen der constitu- 
tionellen oder parlamentarischen Formen und ihrer Anwendungen 
sein mögen, relativ, d. h. im Vergleich mit Zuständen, wo sie 
mangeln, sind sie stets die Träger einer gesteigerten und besser 
geschützten Freiheit. Einzelnen besonders ausgezeichneten Per- 
sönlichkeiten auf dem Throne oder der Magistratur gegenüber 
mögen sie vielfach als Hindernisse und als materielle Nachtheile 
für den Staat betrachtet werden. Aber im grossen Ganzen des 
Staatslebens, auf welches es doch ankommt, und in der Erwägung 
der thatsächlichen Unmöglichkeit, für die Leitung des Staates 
immer nur solche ausgezeichnete Persönlichkeiten zu bestimmen, 
muss man anerkennen, dass der Constitutionalismus eine treffliche 
staatsgemässe Einrichtung sei. Denn einerseits schliesst er keine
	        
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