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ausgezeichnete Persönlichkeit von der Einwirkung auf den Staat
aus, während er andererseits durch mehr als ein bisher bekanntes
Mittel die staatswidrige Anwendung der Staatsgewalt zu hindern
im Stande ist.
Was auch die Zukunft der constitutionellen Formen sein
möge — darüber haben wir keinen Zweifel, dass eine Verände-
rung, welche ein Rückschritt bezüglich des Masses der Freiheit
und ihres Schutzes wäre, höchst gefährlich und, wenn von Erfolg
begleitet, ein Rückschritt unserer gesammten Cultur sein würde.
Zwar hat es Zeiten und Verhältnisse gegeben, wo die Grund-
idee "des Öonstitutionalismus und deren Triebkraft überwunden
schien. Eine Religion oder vielmehr eine Philosophie hatte es
wenigstens bei ihren Anhängern so weit gebracht, dass das nach
Zeit und Rasse ohnehin schwache Individualbewusstsein unter dem
einschläfernden Einfluss des Klimas und der Lage fast erlosch
und am Ende ein gänzlicher Verzicht auf alles Irdische eintrat.
Wir meinen den auf den Brahmanismus gebauten und die
Befreiung von der Seelenwanderung d. h. endlosen Fortsetzung
des irdischen nur Leiden enthaltenden Daseins anstrebenden
Buddhismus. Allein der vollendete Buddhismus war, wenn über-
haupt nicht bloss eine Theorie, sondern eine Wirklichkeit, doch
stets nur die Sache Weniger und jedenfalls in den Massen nicht
fähig zu einer Wirklichkeit zu werden. In Indien ist er fast
gänzlich verschwunden und die Verhältnisse von China und Tibet,
wo er hunderte von Millionen Anhänger besitzt, beweisen, dass
er niemals eine für das staatliche Leben massgebende Bedeutung
erworben hat, es wäre denn, dass man die in diesen Ländern
herrschende Stagnation auf seine Rechnung setzen wollte.
Es gibt Beispiele, dass mit Hülfe der Intelligenz und der
Gewalt ein aufgeklärter und patriotischer oder egoistischer Des-
potismus die Stimme der individuellen Freiheit in ihrer Richtung
auf das öffentliche Leben zurückzudrängen oder zu ersticken ver-
suchte. Es hat gewaltige wirthschaftliche 'Potenzen gegeben,