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Fürstenau, Dr. jur. Hermann. Das Grundrecht der Religionsfreiheit
nach seiner geschichtlichen Entwicklung und heutigen
Geltung in Deutschland. Leipzig, Duncker und Humblot 1891,
IX und 342 S., 8°.
Im Jahre 1887 hatte die juristische Facultät der Universität Berlin als
Preisaufgabe das Thema „Begriff und Entwicklung der Religionsfreiheit in
Deutschland“ gestellt. Unter den eingegangenen Arbeiten wurde die des
Verf. des Preises würdig befunden, und aus einer Umarbeitung jener Preis-
arbeit ist die vorliegende Schrift des Verf. entstanden. Das günstige Vor-
urtheil, welches diese äusseren Umstände für die Abhandlung erwecken,
findet bei genauerem Studium derselben nur seine Bestätigung, wenngleich
auch nicht allen Ausführungen des Verf. beizupflichten sein dürfte.
Entwicklung und Umfang der Religionsfreiheit, welche in fast allen
modernen Verfassungsurkunden unter den sogenannten Grundrechten auf-
geführt wird, hat, wie der Verf. mit Recht hervorhebt, in diesem Jahr-
hundert niemals eine zusammenhängende monographische Bearbeitung er-
fahren. Meist sind es nur die Hand- und Lehrbücher des Staats- und
Kirchenrechtes, welche an den betreffenden Stellen den Gegenstand be-
handeln, selbstverständlich mit einer durch den Zweck der Werke gebotenen
Beschränkung namentlich nach der historischen Seite hin. Eine selbständige
Untersuchung über die Religionsfreiheit vom historischen und dogmatischen
Gesichtspunkte war daher gewiss am Platze.
Nach dem Titel des Buches will der Verf. allerdings die Religions-
freiheit in ihrer geschichtlichen Entwicklung und heutigen Geltung behandeln.
Die Ausführung entspricht dem aber nicht ganz. Denn das Buch zerfällt
nicht etwa in einen historischen und einen dogmatischen Theil, sondern
enthält nur den ersteren. In 8 Kapiteln 1. vom Wormser Edikt bis zum
Augsburger Religionsfrieden, 2. bis zum Westfälischen Frieden, 3. bis zum
Jahre 1806, 4. Zeit des Rheinbundes, 5. Zeit des Wiener Congresses, 6. bis
zum Jahre 1848, 7. bis zur Gründung des norddeutschen Bundes, 8. von der
Gründung des norddeutschen Bundes ab, wird die Entwicklung der Religions-
freiheit von den ersten Zeiten der Reformation bis zur Gegenwart dar-
gestellt. Dabei kommt als Schlussglied des Ganzen allerdings auch das
heutige Recht zur Erörterung, aber doch nur innerhalb des historischen
Rahmens. Nun kann ja allerdings jeder Schriftsteller sich sein Thema
stellen, wie er will. Im vorliegenden Falle dürfte dasselbe jedoch nicht
ganz präcis gefasst sein. Wir haben es hier mit einer rein rechtsgeschicht-
lichen Arbeit zu thun.
Dem Charakter derselben entspricht es, dass der Verf. sich bei der Be-
arbeitung nicht auf die rein juristische Literatur beschränkt, sondern auch
die allgemein historische und kirchengeschichtliche in reichem Masse heran-
zieht. Auf dem breiten Boden der politischen Geschichte entwickelt der
Verf. in klarer Weise, welche Bedeutung die Religionsfreiheit in jeder