Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

— 1517 — 
Fürstenau, Dr. jur. Hermann. Das Grundrecht der Religionsfreiheit 
nach seiner geschichtlichen Entwicklung und heutigen 
Geltung in Deutschland. Leipzig, Duncker und Humblot 1891, 
IX und 342 S., 8°. 
Im Jahre 1887 hatte die juristische Facultät der Universität Berlin als 
Preisaufgabe das Thema „Begriff und Entwicklung der Religionsfreiheit in 
Deutschland“ gestellt. Unter den eingegangenen Arbeiten wurde die des 
Verf. des Preises würdig befunden, und aus einer Umarbeitung jener Preis- 
arbeit ist die vorliegende Schrift des Verf. entstanden. Das günstige Vor- 
urtheil, welches diese äusseren Umstände für die Abhandlung erwecken, 
findet bei genauerem Studium derselben nur seine Bestätigung, wenngleich 
auch nicht allen Ausführungen des Verf. beizupflichten sein dürfte. 
Entwicklung und Umfang der Religionsfreiheit, welche in fast allen 
modernen Verfassungsurkunden unter den sogenannten Grundrechten auf- 
geführt wird, hat, wie der Verf. mit Recht hervorhebt, in diesem Jahr- 
hundert niemals eine zusammenhängende monographische Bearbeitung er- 
fahren. Meist sind es nur die Hand- und Lehrbücher des Staats- und 
Kirchenrechtes, welche an den betreffenden Stellen den Gegenstand be- 
handeln, selbstverständlich mit einer durch den Zweck der Werke gebotenen 
Beschränkung namentlich nach der historischen Seite hin. Eine selbständige 
Untersuchung über die Religionsfreiheit vom historischen und dogmatischen 
Gesichtspunkte war daher gewiss am Platze. 
Nach dem Titel des Buches will der Verf. allerdings die Religions- 
freiheit in ihrer geschichtlichen Entwicklung und heutigen Geltung behandeln. 
Die Ausführung entspricht dem aber nicht ganz. Denn das Buch zerfällt 
nicht etwa in einen historischen und einen dogmatischen Theil, sondern 
enthält nur den ersteren. In 8 Kapiteln 1. vom Wormser Edikt bis zum 
Augsburger Religionsfrieden, 2. bis zum Westfälischen Frieden, 3. bis zum 
Jahre 1806, 4. Zeit des Rheinbundes, 5. Zeit des Wiener Congresses, 6. bis 
zum Jahre 1848, 7. bis zur Gründung des norddeutschen Bundes, 8. von der 
Gründung des norddeutschen Bundes ab, wird die Entwicklung der Religions- 
freiheit von den ersten Zeiten der Reformation bis zur Gegenwart dar- 
gestellt. Dabei kommt als Schlussglied des Ganzen allerdings auch das 
heutige Recht zur Erörterung, aber doch nur innerhalb des historischen 
Rahmens. Nun kann ja allerdings jeder Schriftsteller sich sein Thema 
stellen, wie er will. Im vorliegenden Falle dürfte dasselbe jedoch nicht 
ganz präcis gefasst sein. Wir haben es hier mit einer rein rechtsgeschicht- 
lichen Arbeit zu thun. 
Dem Charakter derselben entspricht es, dass der Verf. sich bei der Be- 
arbeitung nicht auf die rein juristische Literatur beschränkt, sondern auch 
die allgemein historische und kirchengeschichtliche in reichem Masse heran- 
zieht. Auf dem breiten Boden der politischen Geschichte entwickelt der 
Verf. in klarer Weise, welche Bedeutung die Religionsfreiheit in jeder
	        
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