Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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und Prüfung sind doch zwei ganz verschiedene Dinge. Es kommen 
gewiss in einer grossen und verwickelten Staatsverwaltung mit 
einem unübersehbaren Heere von Beamten nicht wenige Ver- 
letzungen von Gesetzen vor, welche dem Landtage, ja oft auch 
dem Minister selbst, unbekannt bleiben. Kommt ein solcher 
Vorfall durch die Zeitungen oder durch Privatmittheilungen zur 
Kenntniss eines Abgeordneten, so kann er die Angelegenheit 
bei geeigneter (felegenheit zur Sprache bringen, zum Gegenstande 
einer Anfrage, einer Interpellation machen. Warum sollte für 
(nadenerlasse ein anderes Recht bestehen ? 
Gerade der Vorfall, durch welchen die hier erörterte Frage 
ein allgemeines politisches Interesse erhalten hat, der Erlass des 
Fideikommiss-Stempels zu Gunsten des Ministers Freih. v. Lucius 
beweist, dass solche (snadenakte zur Kenntniss des Landtags 
kommen und zum Gegenstand parlamentarischer Erörterungen 
gemacht werden können, auch wenn sie nicht von der Ober- 
rechnungskammer dem Landtage angezeigt werden. 
Darin liegt zugleich ein wirksamer Schutz gegen die Mög- 
lichkeit eines umfangreichen und dauernden Missbrauchs des 
Gnadenrechts. Mag auch vielleicht einmal ein einzelner Fall 
unbemerkt hingehen, in welchem Gnade gewährt worden ist, ohne 
dass diejenigen Voraussetzungen thatsächlich vorhanden waren, 
an welche nach dem rechtlichen und sittlichen Bewusstsein des 
Volkes die königliche Gnade gebunden sein sollte: ein erheblicher 
Zwiespalt zwischen den Grundsätzen, von denen die Krone sich 
leiten lässt, und dem öffentlichen Rechtsbewusstsein ist auf die 
Dauer nicht möglich. 
Die Oeffentlichkeit der parlamentarischen Verhandlungen, 
in welcher der Schwerpunkt der politischen Ministerverantwort- 
lichkeit liegt, bietet dafür die sicherste Garantie. Der Landtag 
kann durch keinen Gesetzesparagraphen mundtodt gemacht werden. 
Mag das Gnadenrecht des Königs noch so formell und ausdrücklich 
anerkannt und die absolute Rechtswirksamkeit der Gnadenakte
	        
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