Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

Zur neueren Literatur über das Wesen des Rechts. 
Kritische Erörterungen 
von 
Dr. FeLıx HERZFELDER in München. 
Schon vor Jahren hat Bmnıne (Krit. V.-J.-Sch. XXT, N. 
F. IT) mit treffenden Worten die Berechtigung derjenigen Schriften, 
welche Fragen der allgemeinen Rechtslehre behandeln, hervor- 
gehoben: „Drang der Noth und durchaus nicht allein die deutsche 
Neigung zur Abstraktion treibt heutzutage unsere Rechtswissen- 
schaft zu stets wiederholten Versuchen, frischen Anlaufes die höchsten 
Gipfel der Erkenntniss zu erklimmen, Sie hat es erfahren müssen, 
dass scheinbar sehr einfache praktische Fragen sich nicht lösen 
lassen wollten ohne vorherige Aufschliessung ganz entlegener 
Gebiete, und dass die Vernachlässigung des allgemeinen Theils einer 
Wissenschaft sich stets rächt an allen Versuchen, die präjudicirten 
Fragen klar und nett zu beantworten, bevor die präjudiciellen 
gestellt, geschweige gelöst sind.“ 
Von diesem Standpunkte aus ist jede schriftstellerische Arbeit 
zu begrüssen, die sich der Aufgabe unterzieht, die allgemeinen 
Begriffe der Rechtswissenschaft klar stellen zu helfen. Freilich 
aber ist die Behandlung dieser Fragen nicht ohne grosse Schwierig- 
keiten, und wer denselben nicht einigermassen gewachsen ist, wird 
zur Weiterentwickelung der allgemeinen Rechtslehre nicht viel 
Positives beizutragen vermögen. Es ist dies insbesondere dann 
leicht der Fall, wenn ein Autor sich nicht damit begnügt, durch Be- 
handlung von Einzelfragen Bausteine zum ganzen grossen Werke
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.