Metadata: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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verfahren mehr einzuleiten brauche. Das Bedürfnis nach einem 
Berufungsgericht wurde mit der Ungleichheit der Strafzumessungen 
begründet, welche eine Revision allein beseitigen könne. Die 
englischen Richter variieren insbesondere bei der Strafzumessung 
in Fällen von Vergehen gegen die Sittlichkeit, bei der Tötung 
unehelicher Kinder seitens ihrer Mütter, und bei Unterschlagungen, 
welche von Angestellten begangen werden. Es herrscht ferner 
eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Frage, welche Be- 
deutung etwaigen Vorstrafen beizumessen ist, sowie über die Frage, 
ob überhaupt auf körperliche Züchtigung und Polizeiaufsicht er- 
kannt werden soll. Man hofft, dass ein Court of Criminal Appeal 
alle derartigen Streitfragen erledigen könne, und erachtet es für 
unrichtig, diese Streitfragen einer Kommission zu überweisen, 
welche nur zu endlosen, unfruchtbaren Erörterungen über den 
Zweck der Strafe führen könne. Im Verlaufe der Begründung 
wurde weiter behauptet, die Möglichkeit der Revision werde den 
Unterrichter veranlassen, bei der Strafzumessung mit ganz be- 
sonderer Sorgfalt zu verfahren. Es sei richtig, dass das Revisions- 
verfahren die endgültige Entscheidung hinausschiebe; das im Ent- 
wurfe vorgesehene Verfahren sei indessen ein beschleunigtes; die 
Hinausschiebung der Endentscheidung werde zudem durch die 
Möglichkeit einer Milderung der Strafe aufgewogen. Bei dem 
bisherigen Verfahren vor dem Home Secretary dürfe man es nicht 
länger bewenden lassen. Das Verfahren sei ein nicht-öffentliches 
und kenne weder Beeidigung noch Kreuzverhör. Es finde vor 
einer Einzelperson statt, der im Publikum sehr leicht Motive 
untergeschoben würden, welche in Wirklichkeit nicht mitbestimmend 
gewesen seien. Die Begründung schloss mit der Bemerkung, dass 
der Entwurf eine Versuchsmassregel sein wolle und später weiter 
ausgedehnt werden könne. 
Aus der sich hieran anschliessenden Debatte dürften folgende 
Punkte hervorzuheben sein. Zunächst wurde bestritten, dass die 
Vorlage sich nur mit den Vorschlägen befasse, welche im Jahre
	        
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