Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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fach wohl auch festhalten müssen, wenn nicht im Gefolge der einseitigen Be- 
obachtung neuer Maximen eine Schädigung der ihnen anvertrauten Interessen 
eintreten soll, die eben nur durch Festhalten an traditionellen Anschauungen 
verhütet werden konnte. Die Doktrin muss sich, mit anderen Worten gesagt, 
die Zwangslage vor Augen halten, in welcher sich die einzelnen Staatsmänner 
in so lange befinden, als nicht eine Reformidee durch die Macht der Argu- 
mente und der Thatsachen sich zur gemeinsamen Ueberzeugung aller mass- 
gebenden Regierungen hindurchgerungen hat. Ein Blick auf die schrittweise 
und mühevolle Verwirklichung so mancher anderen glänzenden Reformidee 
im internationalen Leben hätte BULMERMCQ eine Ermässigung seiner Forde- 
rungen nahelegen sollen. — Von diesen hier angedeuteten Schwächen des 
BuULMErRmcoQ’schen Standpunkts hält sich die ausgezeichnete Bearbeitung des 
Kriegsrechts durch LuEDER vollkommen frei. Abgesehen von der klaren 
Darstellung und erschöpfenden Behandlung erblicke ich den Werth der 
Lvueper’schen Arbeit gerade in jener sorgfältigen Betonung des Möglichen, 
ohne dass der Verf. der gerade für die Entwicklung des Kriegsrechts so 
unerlässlichen Idee des Fortschritts untreu geworden wäre. — Das Seekriegs- 
recht und die Neutralität sind von GEFFCKEN behandelt. In beiden Abhand- 
lungen nimmt die geschichtliche Entwicklung unser Interesse in Anspruch; 
auf ihrer Grundlage kommt die Dogmatik des geltenden Rechts zu voller, über- 
zeugender Wirkung. — Den Schluss bildet eine Abhandlung von v. KirRcHEn- 
HEIM über die Beendigung des Krieges und das Postliminium. — Eine dankens- 
werthe Vervollständigung des Werkes hat SToERK durch das oben bezeichnete 
dreifache Register geliefert. 
München. E. Ullmann. 
F, Meili, Dr., ord. Professor an der Universität Zürich, die Kodifikation 
des internationalen Civil- und Handelsrechts. Eine Ma- 
terialiensammlung. Leipzig 1891 (Verlag von Duncker und Humblot). 
XI und 151 S. 
Hugo Preuss, Dr., Das Völkerrecht im Dienste des Wirthschafts- 
lebens. (Heft 99/100 der Volkswirthschaftlichen Zeitfragen). Berlin 
1891 (Verlag von Leonhard Simion). 64 8. 
Mit obiger Schrift erfüllt MeıLı sein Versprechen, welches er in dem 
die Zeitschrift für internationales Privat- und Strafrecht einleitenden Auf- 
satze gegeben. Sie enthält eine übersichtlich geordnete Zusammenstellung 
der wichtigsten Litteratur über jenes Rechtsgebiet; daran schliesst sich in 
vier Gruben gegliedert der Gesetzstoff. 
Die erste Gruppe vereinigt die in Kraft stehenden Normen über das 
internationale Privatrecht fast aller Kulturstaaten; doch enthält sie im 
Widerspruch mit ihrer Ueberschrift neben geltendem Recht auch Gesetzes- 
vorschläge. Unter der Rubrik „Die deutsche Reichsgesetzgebung“ weist MeıLı 
darauf hin, dass in die erste Lesung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetz-
	        
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