Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

Die 
vertragsmässigen Grundlagen der Reichsverfassung. 
Von 
ConRAD BORNHAK. 
Die juristische Bedeutung der historischen Vorgänge, welche 
lie Begründung des norddeutschen Bundes und des deutschen 
Reiches herbeiführten, Geltungsgrund und rechtlicher Character 
der Reichsverfassung sind verschieden aufgefasst worden, so lange 
es ein Reichsstaatsrecht gibt. Aus den feststehenden historischen 
Thatsachen hat man die entgegengesetztesten juristischen Folge- 
rungen gezogen, (die keineswegs des politischen Beigeschmacks 
entbehren. Als ein Beitrag zur Lösung sollen die folgenden 
Ausführungen dienen. 
Die für die Entscheidung zu Grunde zu legenden historischen 
Vorgänge, über welche kein Zweifel besteht, sind folgende). 
Allgemein anerkannt wird, dass der vormalige deutsche Bund, 
der an sich auf die Dauer abgeschlossen war, durch Willensüber- 
einstimmung sämmtlicher Theilnehmer, soweit sie im Jahre 1866 
ihre staatliche Existenz bewahrt hatten, aufgelöst worden ist. 
!) Vgl. darüber Azsını & Kuaumonn, Staatsarchiv Bd. 10 ff, Hamburg 
1866 ff.; I. Hann, Zwei Jahre preussisch-deutscher Politik 1866 —1867, 
Berlin 1868, sowie derselbe, Der Krieg Deutschlands gegen Frankreich und 
die Gründung des deutschen Kaiserreichs, die deutsche Politik 1867—1871, 
Berlin 1871. Kürzere Skizzen der staatsrechtlich erheblichen Vorgänge 
finden sich in allen Lehr- und Handbüchern des Reichsstaatsrechtes. 
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