Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Delict stellt sich je nach der Höhe der Strafdrohung dar als 
Vergehen oder als Uebertretung. Ebenso sind die Gründe, 
welche die Strafbarkeit ausschliessen oder mildern, auch bei 
Verhängung der Zollordnungsstrafe zu berücksichtigen ; ebenso 
haben bei ihr Geltung die Vorschriften über Unterbrechung 
der Verjährung der Strafverfolgung und über die Verjährung der 
Strafvollstreckung. 
Von den Vorschriften der Zoll- und Steuergesetze, die vom all- 
gemeinen Theil des Strafgesetzbuches abweichen, interessiren nur 
die, welche divergirende Bestimmungen auch für die Zollordnungs- 
strafe enthalten, das sind die Vorschriften über subjective Ver- 
schuldung, Strafenconcurrenz, Verjährung und Strafverwandlung. 
Was zunächst die subjective Verschuldung anbelangt, so gelten 
in dieser Beziehung auch für die Zollstrafen vor allem die Haupt- 
(rundsätze des gemeinen Rechts; diese haben durch das Zoll- 
strafgesetz keine Abänderung erfahren. So hat der Satz: Keine 
Strafe ohne Schuld uneingeschränkte Geltung auch für das Zoll- 
strafrecht. Eine Handlung kann nur dann gestraft werden, wenn 
sie dolos oder culpos vollbracht wurde. Ferner ist auch für das 
Zollstrafrecht die Maxime massgebend, dass wo das Gesetz nicht 
auch die fahrlässige Begehung eines Delicts ausdrücklich unter 
Strafe stellt, nur dessen vorsätzliche Begehung geahndet wird. 
Unter Vorsatz verstehen wir aber mit der gemeinen Meinung 
lediglich das Wissen und Wollen der Thatbestandsmerkmale. Nicht 
erforderlich ist somit, um einen strafbaren Vorsatz zu begründen, 
noch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, ausser wo das Moment 
der Rechtswidrigkeit zum Thatbestand eines Delicts gehört, wie 
bei der Defraudation und Contrebande °°). In diesen beiden Fällen 
s a) 8 134 V.-2.-G.: „Wer es unternimmt, Waaren, deren Ein-, Aus- 
oder Durchfuhr verboten ist, diesem Verbot zuwider ein-, aus- oder durch- 
zuführen, macht sich einer Contrebande schuldig“; b) $ 135. V.-2.-G.: „Wer 
es unternimmt, die Ein- oder Ausgangsabgaben zu hinterziehen, macht 
sich einer Defraudation schuldig.“
	        
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