Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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annehmen zu können, was ihnen unmöglich ist, so lange der Staat 
ihnen diese Befugniss vorenthält. Diese Anregung hat vorerst 
noch keinen Erfolg gehabt, man darf es aber trotzdem als zweifel- 
los bezeichnen, dass ihre Verwirklichung nur eine Frage der Zeit 
bildet; insofern ist das neue Gesetz in grundsätzlicher Beziehung 
von grösserer Bedeutung und Tragweite, als auf den ersten Blick 
scheinen möchte. Trotz der Abneigung, welche man in Frankreich 
noch immer gegen die Decentralisation besitzt und trotz der Be- 
denken, welche die Errichtung autonomer Verwaltungskörper dem 
für straffe Centralisation schwärmenden Franzosen einflösst, wird 
sich die französische Gesetzgebung doch mit der Zeit durch die 
Macht der Verhältnisse veranlasst sehen, Reformen in das geltende 
Recht einzuführen, die es auch den Bezirken ermöglichen, ihre 
Leistungsfähigkeit durch Association erheblich zu steigern. Es 
mag dahingestellt bleiben, ob die Meinung (derjenigen Franzosen, 
welche von einer solchen Reform einen günstigen Einfluss auf 
die Bewegung und Vertheilung der Bevölkerung erhoffen, richtig 
ist, jedenfalls dürfte mit Sicherheit anzunehmen sein, dass ihre 
Wirkungen für die Provinz, welche heute noch immer allzusehr 
nach der Hauptstadt gravitirt, in verschiedenen Richtungen höchst 
vortheilhafte und erspriessliche sein würden.
	        
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