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annehmen zu können, was ihnen unmöglich ist, so lange der Staat
ihnen diese Befugniss vorenthält. Diese Anregung hat vorerst
noch keinen Erfolg gehabt, man darf es aber trotzdem als zweifel-
los bezeichnen, dass ihre Verwirklichung nur eine Frage der Zeit
bildet; insofern ist das neue Gesetz in grundsätzlicher Beziehung
von grösserer Bedeutung und Tragweite, als auf den ersten Blick
scheinen möchte. Trotz der Abneigung, welche man in Frankreich
noch immer gegen die Decentralisation besitzt und trotz der Be-
denken, welche die Errichtung autonomer Verwaltungskörper dem
für straffe Centralisation schwärmenden Franzosen einflösst, wird
sich die französische Gesetzgebung doch mit der Zeit durch die
Macht der Verhältnisse veranlasst sehen, Reformen in das geltende
Recht einzuführen, die es auch den Bezirken ermöglichen, ihre
Leistungsfähigkeit durch Association erheblich zu steigern. Es
mag dahingestellt bleiben, ob die Meinung (derjenigen Franzosen,
welche von einer solchen Reform einen günstigen Einfluss auf
die Bewegung und Vertheilung der Bevölkerung erhoffen, richtig
ist, jedenfalls dürfte mit Sicherheit anzunehmen sein, dass ihre
Wirkungen für die Provinz, welche heute noch immer allzusehr
nach der Hauptstadt gravitirt, in verschiedenen Richtungen höchst
vortheilhafte und erspriessliche sein würden.