Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

— 412 — 
derjenigen beträchtlich, welche zu KocH-Jastrow’s Formularbuch greifen, um 
auf wichtige Fragen die zutreffende Antwort zu erlangen. W. 
Dr. Max Menger, Der Böhmische Ausgleich. Stuttgart 1891, Cottasche 
Buchhandlung (298 S.). 
Der Verfasser, eines der hervorragendsten Mitglieder des österreichischen 
Reichsrathes, behandelt in der vorliegenden Schrift die neueste Phase der 
österreichischen Verfassungsgeschichte. Die constitutionelle Verfassungsform 
hat sich in Ländern mit vorwiegend einheitlicher Nationalität entwickelt, so 
dass innerhalb derselben politische und wirthschaftliche Fragen für die Partei- 
bildung entscheidend sind. Die Form steht im Grossen und Ganzen fest, 
nur die in dieser Form hervorzubringende Staatsthätigkeit, die Wirksamkeit 
der Staatsgewalt, steht in Frage. Dem entgegen spielen in Oesterreich natio- 
nale Unterschiede weitaus die grösste Rolle in der Parteibildung, so zwar, 
dass nicht bloss die Staatsthätigkeit, sondern auch die verfassungsmässige 
Organisation selbst den Gegenstand eines zum Theil heftigen Streites bildet. 
Der „böhmische Ausgleich“ ist nun der neueste Versuch, die Reibungen, 
welche in Folge der Gegensätze der Nationalitäten speziell in Böhmen vor- 
kommen und von ungünstigen Folgen für die gesammte innere Entwicklung 
des österreichischen Staates sind, soweit möglich zu beschränken. 
Der ebenso gelehrte, wie federgewandte Verfasser liefert in dem vor- 
liegenden Buche eine politische Schrift im besten Sinne des Wortes, eine 
Schrift, die nicht nur über die Bedeutung der Tagesliteratur hinausragt und 
der künftigen Darstellung der österreichischen Verfassungsgeschichte mehr- 
fach als Quelle dienen wird, sondern auch darüber hinaus für die allgemeine 
Gesetzgebungspolitik von Bedeutung ist. M. sagt mit Recht: „Die Verhand- 
lungen der Ausgleichsconferenz und des böhmischen Landtages bieten einen 
ebenso wichtigen, wie kaum anderswo in ähnlicher Vollständigkeit vorhande- 
nen Beitrag zu einer der schwierigsten Fragen der praktischen Politik: wie 
die im Staate mit einheitlicher Nationalität entstandenen Verfassungs- und 
Verwaltungsformen in Ländern mit verschiedener Nationalität zu ändern 
seien, um jeder Nationalität Sicherheit vor Bedrückung zu gewähren.“ M.'s 
Schrift ist nun ebenfalls ein beachtenswerther Beitrag für diese Frage der 
Politik: für die Staatsrechtswissenschaft, deren Gegenstand vor allem 
das positive Recht ist, sind jedoch politische Schriften überhaupt von secundärer 
Bedeutung, und desshalb dürfte es im Rahmen dieser Zeitschrift nicht an- 
gemessen sein, dem Verfasser im Einzelnen zu folgen. Von actuellem und 
hohem Werth ist die Schrift als eine gründliche Abfertigung der ausgleichs- 
und deutschfeindlichen jungtschechischen Verhetzungen. Darüber hinaus ist 
das Buch, bei dem noch die erschöpfende Zusammenstellung des gesammten 
einschlägigen Materiales in 13 Beilagen und die durchaus vornehme Schreib-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.