der dem. Reformations-Jahrhundert characteristischen kirchen-
staatsrechtlichen Grundsätze und Verhältnisse. Insbesondere er-
scheint erwünscht eine gründliche Prüfung der Rechtsstellung
der staatlichen Gewalten zur Kirche unmittelbar vor dem Auf-
treten der Reformatoren, sowie der Einwirkung einerseits der
vorreformatorischen kirchenpolitischen Literatur auf die reforma-
torische Bewegung, andererseits der reformatorischen Anschau-
ungen selbst auf die Gesetzgebung und Praxis, nicht nur der
protestantischen, sondern auch der katholischen Fürsten und
Stände.
Dem Ermessen des Verfassers bleibt überlassen, ob und wie-
weit er seine Arbeit auf Deutschland beschränken oder auch
ausserdeutsche Staaten in den Bereich seiner Darstellung ziehen
will; ebenso die Bestimmung des Endpunktes der darzustellenden
historischen Entwicklung und die definitive Formulirung des Titels.
3. Es sollen die Geschichtswerke des Thomas Kantzow kritisch
untersucht und es soll auf Grund der Untersuchung eine
kritische Textausgabe der beiden hochdeutschen Bearbeitungen
der Pommerschen Chronik hergestellt werden.
Wenngleich die niederdeutsche Chronik von der Edition aus-
geschlossen wird, ist doch selbstverständlich das Verhältniss
derselben zu der hochdeutschen Recension in der Voruntersuchung
gründlich darzulegen, und es ist womöglich auch das Verhältniss
der sogenannten Pomerania zu Kantzows Werken festzustellen.
Dem Befinden des Bearbeiters bleibt es überlassen, ob er den
Text der beiden in Rede stehenden Recensionen vergleichend
zusammenstellen oder jeden für sich gesondert wiedergeben will.