Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

der dem. Reformations-Jahrhundert characteristischen kirchen- 
staatsrechtlichen Grundsätze und Verhältnisse. Insbesondere er- 
scheint erwünscht eine gründliche Prüfung der Rechtsstellung 
der staatlichen Gewalten zur Kirche unmittelbar vor dem Auf- 
treten der Reformatoren, sowie der Einwirkung einerseits der 
vorreformatorischen kirchenpolitischen Literatur auf die reforma- 
torische Bewegung, andererseits der reformatorischen Anschau- 
ungen selbst auf die Gesetzgebung und Praxis, nicht nur der 
protestantischen, sondern auch der katholischen Fürsten und 
Stände. 
Dem Ermessen des Verfassers bleibt überlassen, ob und wie- 
weit er seine Arbeit auf Deutschland beschränken oder auch 
ausserdeutsche Staaten in den Bereich seiner Darstellung ziehen 
will; ebenso die Bestimmung des Endpunktes der darzustellenden 
historischen Entwicklung und die definitive Formulirung des Titels. 
3. Es sollen die Geschichtswerke des Thomas Kantzow kritisch 
untersucht und es soll auf Grund der Untersuchung eine 
kritische Textausgabe der beiden hochdeutschen Bearbeitungen 
der Pommerschen Chronik hergestellt werden. 
Wenngleich die niederdeutsche Chronik von der Edition aus- 
geschlossen wird, ist doch selbstverständlich das Verhältniss 
derselben zu der hochdeutschen Recension in der Voruntersuchung 
gründlich darzulegen, und es ist womöglich auch das Verhältniss 
der sogenannten Pomerania zu Kantzows Werken festzustellen. 
Dem Befinden des Bearbeiters bleibt es überlassen, ob er den 
Text der beiden in Rede stehenden Recensionen vergleichend 
zusammenstellen oder jeden für sich gesondert wiedergeben will.
	        
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