Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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elektrische Anlagen anzusehen sind und später vermutlich aus 
dieser unorganischen Verknüpfung wieder gelöst werden. 
Das Gesetz, wie es sich in seinem verhältnissmässig langen 
Werdeprozess gestaltet hat, erscheint nicht als ein abgerundetes 
-und abgeschlossenes Ganzes, welches neben seiner praktischen 
Anwendbarkeit auch den Forderungen einer an wohlgefügter Durch- 
bildung sich erfreuenden Rechtssystematik voll Genüge leistet. — 
Doch ist hier nicht der rechte Ort, eingehend die Mängel des Ge- 
setzes hervorzuheben und an die Gefahren zu erinnern, welche 
für die elektrotechnische Industrie aus ihm hervorgehen können ?°). 
Es ist nun auch, da der Gesetzgeber sein Machtwort gesprochen 
hat, nicht mehr die rechte Zeit. Jetzt gilt es vor Allem erst 
einmal, nach möglichster Unterdrückung der Wünsche und Hoff- 
nungen auf etwas Besseres, mit den Normen dieses Gesetzes 
sich vertraut zu machen und in sein Wesen sich einzuleben. 
Nach den regierungsseitig verlautbarten Wünschen sollte 
das Gesetz eine klarere und lestere staatsrechtliche Grund- 
lage für die Rechte der Telegraphenverwaltung an Stelle 
der bisherigen mangelhaften schaffen. Aus diesem Grunde 
glaubte der Verfasser des Entwurfs, sich mit den wenigen, fast 
nur die Regalitätsfrage regelnden Paragraphen begnügen zu 
können, welche die Urvorlage aufweist. Auch in der jetzigen 
umfangreicheren Fassung des Gesetzes, wird der Kern durch Be- 
  
?) Mit dem Entwurfe beschäftigten sich folgende, nach ihrer Erscheinungs- 
folge geordnete Arbeiten: (Anonym): Die Stellung der Industrie zu den 
Gesetzentwürfen über Reichstelegraphen-Anlagen und elektrische Anlagen. 
(S.-A. aus „Glaser’s* Annalen für Gewerbe und Bauwesen, B. 28, H. 5.) 
Berl. 1891. — v. Bar, Der Gesetzentwurf über das Telegraphenwesen des 
Deutschen Reichs. (Nr. 32 de Nation.) Berlin 1891. — Maas, Der Tele- 
graphengesetzentwurf und seine Gefahren. Eine Kritik. (H. 98 der Volkswirth- 
schaftlichen Zeitfragen. Berlin 1891. (Anonym, von amerikanischen Verbhält- 
nissen ausgehend.) Ein Wort zur rechten Zeit über die Benutzung öffentlicher 
Wege für elektrische Anlagen. Berlin 1891. — Luprwise, Zu dem Entwurf eines 
Gesetzes tiber das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs (Archiv für Post 
und Telegraphie. Ergänzungshefi-August.) Berl. 1891. 
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