Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Ist nun die Bezeichnung ‚Telegraphenregal‘‘ dem Wesen 
des neuen Rechtsinstituts wirklich entsprechend? So fragen wir 
im Eingang unserer Erörterungen, um den Gegenstand (der 
Untersuchung mit dem Namen belegen zu können, welcher ge- 
eignet ist, seine Eigenart vollkommen zu decken. Man hat 
bisher eine besondere Sorgfalt bei der Wahl des technischen 
Ausdrucks nicht geübt*), sondern häufig ohne viel Bedenken 
die Bezeichnungen ‚„Telegraphen-Regal, -Monopol und -Zwang‘“ 
promiscue verwendet. Dieser sprachlichen Unsicherheit, welche 
wohl aus begrifflicher Unklarheit hervorgeht, muss sich jetzt ein 
Ende bereiten lassen, wo das deutsche Telegraphenwesen sein 
klar ausgeprägtes Sonderrecht erhalten hat, welches eine be- 
griffliche Zerlegung seines Inhalts verstattet. Welche von den 
drei angegebenen Bezeichnungen trifft aber die Eigenart jenes 
Rechtsgebildes am besten und kann deshalb zur Benutzung em- 
pfohlen werden? Suchen wir diese Ausdrücke Regal, Zwang, 
Monopol begrifflich von einander zu scheiden, um damn 
die Probe auf das vom Reichstelegraphengesetz geschaffene Rechts- 
institut zu machen! 
Der jetzige Unterstaatssecretär des Reichspostamts hat in 
seiner Geschichte der Preussischen Post?) die Rechtsgebilde des 
Postregals und Postzwangs, welche lange als korrelate angesehen 
wurden, mit vorbildlicher Präcision gekennzeichnet. Er betrachtet es 
als ein wesentliches Verdienst der neueren Postgesetzgebung, diese 
Begriffe „ihrem Umfang und Inhalt, wie ihrer specifischen Differenz 
*) Namentlich trat dies auch in den Reichstagsverhandlungen über den 
Entwurf des Telegraphengesetzes zu Tage. Der Abgeordnete Frar. v. BuoL- 
BERENBERG, später Berichterstatter der Kommission, hat das Verdienst, sich 
eingehend über die Natur des in Aussicht genommenen Vorrechtes der Tele- 
graphie verbreitet zu haben und für die ausschliessliche Verwendung der Be- 
zeichnung „Telegraphenregal“ eingetreten zu sein. Vergl. Stenogr. Ber. 8. Leg.- 
Per. 1. Session, S. 1958 ft. 
5) STEPHAN, Geschichte der Preussischen Post von ihrem Ursprunge 
bis auf die Gegenwart. Berlin 1859. S. 675 ff.
	        
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