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lassen, dass ihre allgemeine, gleichmässige Benutzbarkeit allein
durch eine staatliche Verwaltung ermöglicht und gewährleistet
wird. Wenn man nun aus diesem Grunde ein bestimmtes Gebiet
des Verkehrslebens dem freien Gewerbebetriebe entzieht, so er-
scheint es als eine natürliche Forderung, dass man dem Empfänger
dieser Vorrechte gerade die Pflichten auferlegt, deren prompte
Erfüllung durch diese Massnahme gesichert werden sollte. Obwohl
nun die in $ 5 des Gesetzes ausgesprochene Zusage, jedermann
habe gegen Bezahlung ein Recht auf Benutzung der öffentlichen
Anlage, schon in den verschiedenen, seit der Gründung des
Deutschen Reiches erlassenen Telegraphen-Ordnungen an hervor-
ragender Stelle seinen Platz hatte, so war es doch mit Rücksicht
auf die Eigenart des Fernsprechverkehrs eine angemessene Forde-
rung, dass sie in der ihren verschiedenen Anwendungsfällen ent-
sprechenden Formulirung auch im neuen Gesetz zum Ausdruck
gelange. Dementsprechend wurde in $ 5 obiger Satz der Tele-
graphenordnung mit ausdrücklicher Erwähnung des telephonischen
Betriebes wiederholt, zugleich aber auch eine bevorrechtigte Ab-
fertigung ??) oder gänzliche Ausschliessung nur aus Gründen des
Jffentlichen Interesses für zulässig erklärt.
22) Als Wirkung dieser Bestimmung habe ich in meiner Erläuterung
des Gesetzes den Wegfall der sogenannten dringenden Telegramme und Fern-
gespräche hingestellt und dabei bemerkt, dass internationale Abmachungen
das Reich in dieser Beziehung nicht binden. Letzteres entspricht in so fern
dem richtigen Sachverhalt nicht, als zwar der daselbst eitirte Art. 5 des
Internat. Telegr.-Vertr. jene Arten thatsächlich nicht erwähnt, wohl aber die
„Ausführungs-Uebereinkunft nach der Pariser Revision vom 21. Juni 1890“
sie aufführt. Vergl. Abschn. 8. b. XXXIII derselben. — Schon Lupewie gab
2.2.0.5. 92 ff. seine Ansicht dahin kund, dass die Zulassung der dringenden Tele-
gramme nahe an die Grenze des objektiv Erlaubten streife und eine ungerecht-
fertigte Erschwerung des Gebrauches der öffentlichen Anstalt enthalte. Steht
meine oben erwähnte Bemerkung auch mit den Thatsachen nicht im Einklang,
so halte ich doch die Notwendigkeit einer Beseitigung der dringenden Tele-
gramme als Postulat aufrecht.