Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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zu der einen oder der andern Klasse notwendig öffentlich bekannt 
ist, so wird in Folge jener Veröffentlichung das Abstimmungs- 
geheimniss, zumal in kleinen Orten, nicht viel mehr als Schein 
sein. — Bei der direkten Abstimmung ist die moralische und 
die rechtliche Seite zu unterscheiden. Die indirekte Abstimmung, 
die Wahl durch gewählte Wahlmänner, wird zuweilen um dess- 
willen empfohlen, weil dabei die Leidenschaftlichkeit des Wahl- 
kampfs vermieden oder doch vermindert werde. Ich vermag — 
hierin in Uebereinstimmung mit Biur — diesem Grund eine er- 
hebliche Bedeutung nicht beizumessen; die Vorschrift, wo sie — 
neben dem gleichen Stimmrecht Aller — besteht, ist wohlgemeint, 
sie geht davon aus, dass der einzelne Urwähler sich bescheiden 
werde, die Wahl des tüchtigsten Mannes zum Abgeordneten dem 
Wahlmann zu überlassen, aber sie ıst nutzlos, denn die Wähler 
unserer Zeit sind von solcher Bescheidenheit weit entfernt, sie 
sind zwar nicht verständiger, als die Wähler vor fünfzig Jahren, 
aber sie glauben doch viel verständiger zu sein, sie trauen sich 
selbst unbedingt das richtige Urteil über die Befähigung der 
Bewerber um die Abgeordnetenstelle zu und wählen darum nur 
Wahlmänner, von denen sie sicher sınd, dass sie für den ıhnen 
genehmen Bewerber stimmen; die Wahl der Wahlmänner wird 
in Folge dessen ebenso leidenschaftlich werden, wie die direkte 
Wahl des Abgeordneten, und die indirekte Wahl ist eine werth- 
lose Umständlichkeit, die zudem, wenn ein Wahlmann vor der 
Hauptwahl stirbt oder am Wählen verhindert ist, zu erheblichen 
Unzuträglichkeiten führen kann. Rechtliche Bedeutung hat 
die indirekte Wahl nur im Zusammenhang mit dem gleichen oder 
oder ungleichen Wahlrecht: das rechtliche Interesse an der direkten 
Wahl fällt weg, wenn die Gleichheit des Wahlrechts aufgehoben 
wird, denn ob der Urwähler A für sich allein einen Wahlmann 
wählt (oder selbst Wahlmann ist) und die Urwähler B, C und D 
zusammen auch einen Wahlmann wählen, oder ob A drei Stimmen 
und B, © und D je eine Stimme abzugeben berechtigt sind, das
	        
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