Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

ziemlich sicher die schwere innere Krisis, deren Eintritt nach 
Binr die Voraussetzung für die Durchführung seiner Vorschläge 
bilden soll, zum Ausbruch bringen, und ob es zu deren glücklicher 
Ueberwindung beitragen würde, ist mir mehr als zweifelhaft. — 
Biur will durch den zweiten Teil seiner Vorschläge eine Vertretung 
der Parteien nach Verhältniss ihrer Stärke herbeiführen: mit 
diesem Zweck steht der erste Teil, der Vorschlag der Klassen- 
wahl, in schreiendem Widerspruch, denn die Stärke einer Partei 
lässt sich doch nur nach der Kopfzahl ihrer Anhänger und 
Wähler bestimmen, und darum würde die verhältnissmässige Ver- 
tretung einer Partei verneint, wenn man die ungeheure Mehrzahl 
ihrer Anhänger nur als Viertels- oder Zelintelswähler zühlen 
wollte. Die besitzlosen (oder wenig besitzenden) Wähler, die 
die unterste Kiasse zu bilden hätten, bilden zur Zeit im grossen 
Ganzen eine Partei; das Reich und die andern Parteien mögen 
durch eine verständige sociale Gesetzgebung die Schwächung 
dieser Partei herbeizuführen suchen: solang sie besteht, haben 
die anderen Parteien ihr gegenüber nur den jeder Partei zu- 
kommenden Anspruch, nicht als Minderheit durch die Mehrheit 
erdrückt zu werden. 
Wir kommen damit zu dem zweiten Teil der Vorschläge 
Biurs, der Wahl nach Parteien. Mir scheint, dass Binr sıch hier durch 
seinen Scharfsinn zu einer allzukünstlichen, ich möchte sagen: allzu 
civilistischen Konstruktion hat verleiten lassen. Wenn Jemand stirbt 
mit Hinterlassung von Nachkommen und Erben verschiedenen Grads, 
so müssen die ungleichen Erbteile der Kinder, Enkel und Urenkel 
genau berechnet werden, jede Ungenauigkeit wäre, weil es sich um 
bürgerlichen Gesetzbuch?* und in dem Aufsatz: „Geflickte Schienen“, Bei 
lage zur Münchener Allg. Zeitung vom 10. Oktober 1891, was das eheliche 
Güterrecht angeht, in dem Aufsatz: „Die Stellung der Ehefrau nach Recht 
und Sitte,‘ in demselben Blatt vom 21. März 1892, was das Immobiliar- 
sachenrecht angeht, in dem Aufsatz: „Ein Höhlenprozess“, Grenzboten von 
1891 II. S. 258 ff, und was das Mobiliarsachenrecht angeht, in dem Aufsatz: 
„Arbeitsertrag und Arbeitsvertrag‘, Beilage zur Allg. Zeitung v. 11. Juli 1892.
	        
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