Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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stimmen, wie er es vor sich selbst nicht verantworten kann. 
— Wenn unter dem allgemeinen geheimen Wahlrecht eine Partei 
des Umsturzes eine Million Stimmen auf sich vereinigt, so ist 
darum noch nicht eine Million —, sind noch nicht einmal 500 000 
Wähler Männer des Umsturzes, ein grosser, wo nicht der grössere 
Teil dieser Wähler besteht aus Leuten, die mit irgend etwas, 
wofür sie die bestehende Rechtsordnung und Verwaltung mit oder 
ohne Grund verantwortlich machen, unzufrieden sind, und dieser 
Unzufriedenheit machen sie durch die geheime Abstimmung Luft. 
Zur Wahl stehen ein konservativer und ein revolutionärer Be- 
werber; unser Wähler denkt nicht an Revolution; aber der Ober- 
amtmann, der Schultheiss, der Polizeidiener haben ihn geärgert, 
sie werden sich ärgern, wenn der Revolutionär gewählt wird, und 
darum, um die Obrigkeit zu ärgern, wählt er den Revolutionär. 
Sollte er das offen thun, so würde er sıch vor andern und vor 
sich selbst schämen, aber weıun er es thun kann, ohne dass es 
Jemand merkt, warum nicht? An die Folgen seines Thuns denkt 
er nicht, aber die Führer der Umsturzpartei denken daran, und 
sie rechnen, vielleicht nicht ohne Grund, darauf, dass unser 
Wähler, wenn es ihnen einmal gelingt, eine Revolte in Scene zu 
setzen, in gleicher Gedankenlosigkeit wie bei der Wahl ihrer 
Fahne folgen werde. — Die Masse dieser ungebildeten, charakter- 
schwachen Wähler ginge den Führern der staatsfeindlichen Par- 
teien vermuthlich in dem Augenblick verloren, wo dem Satz: „ein 
Mann ein Wort“ Geltung verschafft, wo die geheime Abstimmung, 
der Deckmantel der Feigheit, Verlogenheit und Tücke, abgeschafft 
wird: über den Verlust dieser Stimmen darf sich die staatsfeindliche 
Partei nicht beschweren, denn die Wähler, die sie abgegeben haben, 
sind in der Wahrheit nicht Anhänger dieser Partei, es ist gerade 
die Heimlichkeit der Abstimmung, die das Ergebniss des all- 
gemeinen Stimmrechts fälscht. 
Keinerlei Zusammenhang besteht zwischen dem allgemeinen 
gleichen Wahlrecht und der Wahl nach Kreisen mit absoluter
	        
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