Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Proportionalwahlen, anreihen, der meinige den empirischen, er wäre 
als eine Art der eingeschränkten Stimmgebung, des vote limite, zu 
bezeichnen, unterscheidet sich aber von den bisherigen Vorschlägen 
in dieser Richtung dadurch, dass diese stets im Zusammenhang mit 
dem Listenskrutinium auftreten, d.h. Wahlbezirke mit drei oder mehr 
Abgeordneten voraussetzen; eine solche Verbindung ist, wie ich 
gezeigt zu haben glaube, zur Ermöglichung der Minderheitsver- 
tretung nicht nothwendig und meines Erachtens auch nicht 
wünschenswerth. — Der folgende Abschnitt der Schrift enthält 
eine interessante Zusammenstellung der Versuche, die in ver- 
schiedenen Ländern Europas und Amerikas mit der Durchführung 
der Vorschläge gemacht worden sind. Bemerkenswerth erscheint 
mir hiebei, dass diese Versuche — abgesehen von Spanien, wo 
bekanntlich unter jedem Wahlsystem die Wahlen von der je- 
weiligen Regierung gemacht werden, — bisher nur in verkält- 
nissmässig kleinen Gemeinwesen (Dänemark, einzelnen Staaten der 
nordamerik. Union) unternommen worden sınd, was darauf hin- 
weisen dürfte, dass die sämmtlichen Vorschläge für grosse Staaten 
zu komplicirt sind. Am komplicirtesten ist, wie schon Zfr. VI 
der Zahlenbeispiels-Beilage der Schrift R.'s beweist, das „rationelle“ 
Systen der Proportionalwahlen, und darin findet — im Schluss- 
abschnitt — R. wohl mit Recht den Grund dafür, dass man 
dieses System noch nirgends einzuführen unternommen hat. 
Wenn im Uebrigen R. bei der Vergleichung des Systems der reinen 
Mehrheitswahl mit dem rationellen System der Proportionalwahl 
ausführt, dass es unberechtigt sei, dieses letztere als eine aus 
dem Begriff des konstitutionellen Staats sich ergebende Nothwendig- 
keit darzustellen, dass der praktische Staatsmann vielmehr die 
Vorzüge und Mängel der verschiedenen Systeme ım Zusammen- 
hang mit den sonstigen politischen Einrichtungen und Verhält- 
nissen seines Staats abzuwägen habe, so wird man dem beistimmen 
müssen; nur scheint es mir angesichts des ersten Teils dieser 
Ausführung nicht ganz folgerichtig, wenn R. das System der
	        
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