Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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setzgebung Bremens’) erfolgreich mit seiner Schwesterstadt 
konkurrirt.!) 
5. Was nun zunächst den Inhalt der hamburgischen 
Auswanderergesetzgebung im Allgemeinen anbetrifft, 
so berührt sie nur die Auswandererkontrole, allerdings im 
weitesten Umfang, hält sich aber von einer eigentlichen Aus- 
wanderungspolitik fern. Dies entspricht der Natur eines Staates 
wie es Hamburg ist: die Gefahr einer Benachtheiligung durch zu 
grosse Answanderung besteht dort nicht. Andererseits ist eine 
strenge Beaufsichtigung der Auswanderung selbst aus den ver- 
schiedensten Gründen unerlässlich. Die Rücksichtnahme auf 
andere Staaten, deren Angehörige auswandern, erfordert sie; 
ebenso die Humanität, sowie das Gesundheitswesen und schliess- 
lich das allgemeine ökonomische Interesse, welches an dem ge- 
hörigen Bestand eines so bedeutsamen Gewerbes besteht. 
Das Gesetz selbst zerfällt in vier Abschnitte: I. Behörden 
und Beamte ($$ 1—6):;: II. Auswanderer-Expedienten, Mittels- 
personen, Auswandererwirthe (88 7—24); III. Beförderung der 
Auswanderer ($$ 25—69); IV. Strafbestimmungen ($ 70). Der 
dritte Abschnitt zerfällt wieder in sechs Abtheilungen: 
1. Allgemeine Vorschriften ($$ 25—29); 2. Einrichtung und 
Ausrüstung der Schiffe ($$ 30—60); 3. Besichtigung der Schiffe 
(88 61—64); 4. Untersuchung der Auswanderer vor der Ein- 
schiffung ($ 65); 5. Einschiffung der Auswanderer ($$ 6668); 
6. Sorge für die Auswanderer während der Reise ($ 69). 
6. Im Folgenden sollen nunmehr die wichtigsten 
geltenden Vorschriften in Kürze wiedergegeben werden, 
um einen Ueberblick über die jetzt geübte Auswanderungskontrole 
in Hamburg zu gewähren. 
I. Die Ueberwachung der ganzen Auswandererangelegenheiten 
®) S. G. Meyer cit. Note 1. Baascn S. 412 erwähnt einen Fall aus 1889, 
wo 600 russische Juden, welche für Argentinien als Kolonisten geworben 
waren, in Hamburg nicht eingeschifft werden konnten, in Bremen aber be- 
fördert werden durften. 
1%) Im Jahre 1891 sind über Hamburg 144239, über Bremen 139 821 
Auswanderer befördert worden. 
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