Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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öffentlichen Kirchengesellschaften. Denn in Bayern z. B. sind 
durch den Wortlaut der II. Verf.-Beilage die Privatkirchengesell- 
schaften keineswegs ausgeschlossen. Die Mennoniten bilden eine 
„Religionspartei* im Sinne des $ 90, wenn auch nur eine Pri- 
vatkirchengesellschaft, und besitzen auch thatsächlich in einem 
Falle ein Simultanrecht. 
Weiter: Wenngleich wir aus einem ähnlichen Grunde wie 
HınscHius unserem privatrechtlichen Institute unter Umständen 
öffentlichen Charakter beilegen wollen, so müssen wir doch her- 
vorheben, dass sich das nur auf die Simultaneen im engeren Sinne 
bezieht, dass aber kein Grund vorliegt, die anderen Simultanver- 
hältnisse deswegen nicht als solche zu bezeichnen. 
Hısscuivs fährt fort: „Das Recht zum Simultangebrauch ist 
also öffentlich-rechtlichen Charakters und zwar gilt dies auch 
dann, wenn etwa beide Religionsparteien das Miteigenthum an 
der Simultankirche haben. Das letztere ist nicht die Quelle des 
Simultangebrauches und konnte es nicht sein, weil im 16. und 
17. Jahrhundert, als sich die hier ın Rede stehenden Verhältnisse 
entwickelt haben, in den betreffenden Landestheilen das Recht 
der Ausübung der katholischen oder der protestantischen Religion 
überhaupt in Frage stand und das Eigenthum an einem kırch- 
lichen Gebäude für das Recht der Benutzung desselben zu dem 
Gottesdienst der einen oder anderen der gedachten Religionspar- 
teien auf ihre Religionsübung, ehe diese Frage entschieden war, 
nicht von Bedeutung sein konnte.“ Das ist gewiss richtig. 
In erster Linie handelte es sich um Religionsübung. Diese 
hat die Uebertragung fremden Eigenthums nach sich gezogen, 
brauchte es an und für sich aber nicht zu thun. Allerdings 
wäre ohne Gewährung des exercitium religionis die Einräumung 
fremder Kirchen undenkbar gewesen; wohl aber eine Gewährung 
des exercitium religionis ohne gleichzeitige Einräumung fremden 
Eigenthums. Die zur gleichzeitigen Religionsübung zugelassene 
Gemeinde hätte sich ja eine eigene Kirche bauen können, wie
	        
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