Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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dass der Auszuliefernde nicht vor ein Ausnahmegericht gestellt 
werden darf. 
Art. 10. Wegen politischer Verbrechen und Vergehen wird 
die Auslieferung nicht bewilligt. 
Die Auslieferung wird indessen bewilligt, obgleich der Thhäter 
einen politischen Beweggrund oder Zweck vorschützt, wenn die 
Handlung, um deren willen die Auslieferung verlangt wird, vor- 
wiegend den Charakter eines gemeinen Verbrechens oder Ver- 
gehens hat. Das Bundesgericht entscheidet im einzelnen Falle 
nach freiem Ermessen über die Natur der strafbaren Handlung 
auf Grund des Thatbestandes. 
Wenn die Auslieferung bewilligt wird, so stellt der Bundes- 
rath die Bedingung, dass der Auszuliefernde weder wegen eines 
politischen Verbrechens, noch wegen eines politischen Beweg- 
grundes oder Zweckes verfolgt oder bestraft werden dürfe. 
Art. 11. Wegen Uebertretung fiskalischer Gesetze und wegen 
reiner Militärvergehen wird die Auslieferung nicht bewilligt. 
Hat eine Person, die wegen einer die Auslieferung begrün- 
denden Handlung verfolgt wird, ausserdem ein fiskalisches oder 
ein militärisches Gesetz übertreten, so erfolgt die Auslieferung 
nur unter der Bedingung, dass diese Uebertretung weder bestraft 
werden, noch einen Strafverschärfungsgrund bilden darf. 
Art. 12. Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die 
strafbare Handlung, wegen deren sie verlangt wird, auf dem Ge- 
biete der Eidgenossenschaft begangen, oder zwar im Auslande 
begangen, aber in der Schweiz endgültig beurtheilt worden ist 
oder daselbst strafrechtlich verfolgt wird. 
Art. 13. Wenn die Person, deren Auslieferung anbegehrt 
wird, in der Schweiz wegen einer andern strafbaren Handlung 
strafrechtlich verfolgt wird oder verurtheilt worden ist, so wırd 
sie erst nach Beendigung des Strafverfahrens und Verbüssung 
der Strafe ausgeliefert. 
Der Bundesrath kann indessen gestatten, dass der Verfolgte 
zur gerichtlichen Aburtheilung vorübergehend an den ersuchenden 
Staat ausgeliefert werde unter der Bedingung, dass sofort
	        
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