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Schilderung aus der Vogelperspektive, der eine oder andere falsche Gedanke
und ein bischen politische Weltweisheit übersehen werden. Es liegt dafür in
allen Beiträgen zur Kenntniss des Staatsrechts der ausserdeutschen Staaten,
dem der IV. Band gewidmet ist, ein charakteristisches Gepräge, das den ersten
Bänden naturgemäss nur in geringerem Masse eigen ist. Jeder einzelne
Beitrag vermittelt uns die Eigenart eines führenden Geistes aus der Mitte
der Völker und Staaten, deren Geschicke mit dem unsrigen aufs Engste
verknüpft sind, und führt uns eine Reihe neuer Daten zu, die auf unser
Denken im Gebiete des Verfassungs- und vor allem des Verwaltungs-
rechts nur im besten Sinne befruchtend wirken konnen.
Wir konnten uns hier unmöglich mit dem Gedanken einer Detailkritik
tragen ; wir stellen lediglich den Eindruck zur Diskussion, den ein neuer
Band des grossen Werkes auf uns ausgeübt hat. Wir haben darum auch
diejenigen Beiträge bisher nicht ausdrücklich erwähnt, deren Verfasser nur in
der Fortsetzungslinie ihrer schon bisher der deutschen Fachlitteratur geleisteten
Arbeit thätig waren, wie: ULsrıch (Oesterreichisches Staatsrecht, 2. Aufl.
1892), v. OreLzı (Schweiz), v. Hoıst (Vereinigte Staaten von Amerika),
EnGELMANN (Russland) und EyscHEen (Luxemburg). — Wir fassen unser Ur-
theil in dem Satze zusammen: MArquUArRDsEns Handbuch des öffentlichen
Rechts gestaltet sich in seinen Fortschritten immer mehr zu einem in sich
geschlossenen Rundgemälde aus, das uns den öffentlichen Rechtszustand der
Kulturwelt um die Wende des Jahrhunderts in anziehender und allseitig be-
lehrender Weise zur Anschauung bringt. Stoerk.
Attilio Brunialti, Lo Siato e la Chiesa in Italia. 'Torino, Unione tipografico-
Editrice, 1892.
Wiederholt haben wir an dieser Stelle auf die umfassende litterarische
Wirksamkeit B.’s hingewiesen, der es sich angelegen sein lässt, die zeitweilig
abgerissenen Fäden zwischen der fachwissenschaftlichen Arbeit Deutschlands
und Italiens wieder eng zu verknüpfen. In dem vorliegenden umfangreichen
Estratto dalla Biblioteca di Scienze Politiche, vol. VIII, gibt er eine sorg-
fältig ins Detail gehende Darstellung des gegenwärtigen Standes der Rechts-
beziehungen zwischen Kirche und Staat auf dem für diese Frage einzig klas-
sischen Boden des italienischen Nationalstaates. St.
0. Zacharias, Die Bevölkerungsfrage. V. Aufl. Jena. Fr. Mauke
(A. Schenk). Pr. 1 M. 50.
Soweit die vorliegende Studie biologische Hypothesen zu scheinbar klap-
penden Schlüssen verknüpft, müssen wir bis auf bessere Belehrung das
Recht des Zweifels für uns geltend machen. Dem Verfasser ist es bei
aller Gewandtheit nicht gelungen, unsere Ansicht zu erschüttern, dass die
sog. Uebervölkerungstheorie nichts anderes, als ein verdeckter Ableger der