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Jedenfalls giebt die Schrift in allen Teilen reiche Anregungen auch
für den, der die Ansichten des Verf. nicht teilt. Gerade bei Materien, die
wie das Staatskirchenrecht unausgesetzt in den politischen Parteistreit hinein-
gezogen werden, thut. eine objektive juristische Behandlung wie die des
Verf. doppelt not.
Berlin. Conrad Bornhak.
1. Dr. Ferdinand Lentner, "Professor der Rechte an der k. k. Universität
Innsbruck. Der afrikanische Sklavenhandel und die
Brüsseler General-Akte vom 2. Juli 1890 in ihren ein-
heitlichen Massnahmen zur Bekämpfung der verbre-
cherischen Gewerbsmässigkeit. — Innsbruck, Verlag der
Wagner’schen Universitäts-Buchhandlung 1891.
2. Arthur Desjardins, docteur en droit, docteur es-’lettres, membre de V’In-
stitut de France. La France, l’eselavage Africain et le
droit de visite. — Abdruck aus der Revue des Deux-Mondes
vom 15. Oktober 1891.
Das neunzehnte Jahrhundert ist bestrebt, das Los der Unterdrückten,
der Verstossenen zu lindern, das Unrecht vergangener Zeiten zu mildern,
nach Möglichkeit zu beheben. Eine der grössten Errungenschaften in letzterer
Richtung ist das einmüthige, von allen civilisirten Staaten mit intensiver
Energie verfolgte Streben der Beseitigung des afrikanischen Sklavenhandels.
Ein klares, übersichtliches Bild dieser aus der Mitte des XVIII. Jahrhunderts
stammenden philantropischen Bewegung seit dem Wiener Congresse bis zur
neuesten und schönsten Frucht dieses grossen Gedankens, zur Brüsseler
General-Akte vom 2. Juli 1890, giebt uns die vorliegende Schrift LEnTner’s
durch einen orientirenden Ueberblick über die Gesammtheit der völkerrecht-
lichen Massnahmen zur Bekämpfung des Sklavenhandels, sowie durch eine
Vorführung der hier einziehenden strafrechtlichen und seerechtlichen Insti-
tution. Verfasser erörtert klar und parteilos den Werth und die Durch-
führbarkeit der zu diesem Behufe gemachten Vorschläge und angenommenen
Bestimmungen und regt vielfach durch eingestreute staatsrechtliche Betrach-
tungen und praktische Auseinandersetzungen zum Nachdenken und Eingehen
in die Sache an. — Nicht minder verdienstlich als die eigentliche Abhand-
lung ist auch die mit Umsicht getroffene Auswahl und Beigabe der wichtig-
sten, auf das interessante Thema bezüglichen, mit historisch-pragmatischen
Erläuterungen versehenen urkundlichen Belege. —
Behandelt LEntser unser Thema ganz im allgemeinen, so wendet
DessarEıns in der unter 2. erwähnten Schrift sein Augenmerk, wie auch
der Titel schon besagt, hauptsächlich einer der einschlägigen Fragen,
nämlich dem zur Beseitigung des Sklavenhandels unerlässlichen Durch-
suchungsrechte zur See zu. Dessarvıns schildert uns, wie die Gegner der