Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Jedenfalls giebt die Schrift in allen Teilen reiche Anregungen auch 
für den, der die Ansichten des Verf. nicht teilt. Gerade bei Materien, die 
wie das Staatskirchenrecht unausgesetzt in den politischen Parteistreit hinein- 
gezogen werden, thut. eine objektive juristische Behandlung wie die des 
Verf. doppelt not. 
Berlin. Conrad Bornhak. 
1. Dr. Ferdinand Lentner, "Professor der Rechte an der k. k. Universität 
Innsbruck. Der afrikanische Sklavenhandel und die 
Brüsseler General-Akte vom 2. Juli 1890 in ihren ein- 
heitlichen Massnahmen zur Bekämpfung der verbre- 
cherischen Gewerbsmässigkeit. — Innsbruck, Verlag der 
Wagner’schen Universitäts-Buchhandlung 1891. 
2. Arthur Desjardins, docteur en droit, docteur es-’lettres, membre de V’In- 
stitut de France. La France, l’eselavage Africain et le 
droit de visite. — Abdruck aus der Revue des Deux-Mondes 
vom 15. Oktober 1891. 
Das neunzehnte Jahrhundert ist bestrebt, das Los der Unterdrückten, 
der Verstossenen zu lindern, das Unrecht vergangener Zeiten zu mildern, 
nach Möglichkeit zu beheben. Eine der grössten Errungenschaften in letzterer 
Richtung ist das einmüthige, von allen civilisirten Staaten mit intensiver 
Energie verfolgte Streben der Beseitigung des afrikanischen Sklavenhandels. 
Ein klares, übersichtliches Bild dieser aus der Mitte des XVIII. Jahrhunderts 
stammenden philantropischen Bewegung seit dem Wiener Congresse bis zur 
neuesten und schönsten Frucht dieses grossen Gedankens, zur Brüsseler 
General-Akte vom 2. Juli 1890, giebt uns die vorliegende Schrift LEnTner’s 
durch einen orientirenden Ueberblick über die Gesammtheit der völkerrecht- 
lichen Massnahmen zur Bekämpfung des Sklavenhandels, sowie durch eine 
Vorführung der hier einziehenden strafrechtlichen und seerechtlichen Insti- 
tution. Verfasser erörtert klar und parteilos den Werth und die Durch- 
führbarkeit der zu diesem Behufe gemachten Vorschläge und angenommenen 
Bestimmungen und regt vielfach durch eingestreute staatsrechtliche Betrach- 
tungen und praktische Auseinandersetzungen zum Nachdenken und Eingehen 
in die Sache an. — Nicht minder verdienstlich als die eigentliche Abhand- 
lung ist auch die mit Umsicht getroffene Auswahl und Beigabe der wichtig- 
sten, auf das interessante Thema bezüglichen, mit historisch-pragmatischen 
Erläuterungen versehenen urkundlichen Belege. — 
Behandelt LEntser unser Thema ganz im allgemeinen, so wendet 
DessarEıns in der unter 2. erwähnten Schrift sein Augenmerk, wie auch 
der Titel schon besagt, hauptsächlich einer der einschlägigen Fragen, 
nämlich dem zur Beseitigung des Sklavenhandels unerlässlichen Durch- 
suchungsrechte zur See zu. Dessarvıns schildert uns, wie die Gegner der
	        
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