Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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sichtlich zusammengestellten badischen Vorschriften über die kirchliche Be- 
steuerung, eine in andern Gebieten bekanntlich sehr schwankende Materie, 
aufmerksam. B. 
Fr. Wielandt, Die Deutsche Reichsgesetzgebung über die Frei- 
zügigkeit und über den Unterstützungswohnsitz im Zu- 
sammenhang mit der Badischen Landesgesetzgebungüber 
das Aufenthaltsrecht und die öffentliche Ar menpflege. 
(Handbuch des Badischen Gemeinderechts, 2. Bd.) Zweite neubear- 
beitete Auflage. Heidelberg, Ad. Emmerling u. Sohn. 
Aus dem reichen Inhalte des in neuer Ausgabe vorliegenden handlichen 
Quellenwerks heben wir als für Juristenkreise ausserhalb Badens besonders 
-schwer zugänglich: das Landesgesetz vom 5. Mai 1870 hervor, das Aufent- 
haltsrecht betreffend. und die landesherrliche Verordnung vom 23. Mai 1888, 
das Verfahren bei Aufnahme von Geisteskranken und Geistesschwachen in 
öffentliche und private Irren- und Krankenanstalten betreffend; sie berühren 
beide im Deutschen Recht wenig bebaute Gebiete und enthalten zahlreiche 
für die Gesetzgebungspolitik anderer Staaten veıwerthbare Ansätze und Ge- 
danken. Die in der IV. Abth. des Buches gegebenen internationalen Staats- 
verträge und Uebereinkommen des Deutschen Reiches und auswärtiger Staaten 
wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfsbedürftiger erschöpfen das Material 
nicht, und können daher bei künftigen Neuausgaben ohne Schaden ausge- 
schieden werden. B. 
Gesetze über das Urheberrecht im In- und Auslande, nebst den 
Internationalen Literaturverträgen und den Bestimmungen über das 
Verlagsrecht. Leipzig. G. Hedeler. 8. S. 263. Pr. M. 8.—. 
Eine nützliche Zusammenstellung der in Kraft befindlichen Verträge 
zum Schutze des geistigen Eigenthums und des geltenden Gesetzesmaterials 
gleichen Inhalts in den wichtigsten Kulturstaaten. Namentlich der letzt- 
erwähnte Inhalt der meines Erachtens nur viel zu theuern Textausgabe ' 
würde dem Buche eine wohlverdiente weite Verbreitung sichern, wenn unser 
deutscher Verlag endlich das Geheimniss gelöst hätte, mit Hilfe des „demo- 
kratischen Preisprineips‘, um mit L. v. StEIn zu reden, weitere Kreise auch 
wirklich für den Bücherankauf zu erobern. "St.
	        
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