Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Krankenversicherung Streitsachen des öffentlichen Rechtes seien 
(Kommiss.-Ber. 5. 33). Die Minorität hatte demgegenüber besonders 
erwogen, dass es sich bei jenen Ansprüchen um Privatrechte 
handle, welche grundsätzlich mit dem Schutze der ordentlichen 
Gerichte ausgestattet seien. 
Wenn auch Rücksichten des öffentlichen Rechtes zur Ein- 
führung der Zwangsversicherung geführt hätten, so sei doch das 
aus der Versicherung entspringende Verhältniss — die Beitrags- 
pflicht, das Recht auf Unterstützung — ein gewöhnliches Privat- 
verhältniss (Ber. S. 35). Diese Auffassung trug in zweiter Lesung 
den Sieg davon, indem $ 58 in nachfolgender Form, mit princi- 
pieller Zulassung des ordentlichen Rechtweges, jedoch unter Ge- 
stattung landesrechtlicher Verweisung der fraglichen Streitigkeiten 
an das Verwaltungsstreitverfahren, angenommen wurde (Ber. 5.69). 
8 58 ın der Fassung der Novelle v. 10. April 1892 lautet: 
„Streitigkeiten, welche zwischen den auf Grund dieses (Gesetzes 
zu versichernden Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und 
der Gemeinde-Krankenversicherung oder der Orts-Krankenkasse 
andererseits über das Versicherungsverhältniss oder über die Ver- 
pflichtung zur Leistung oder Einzahlung von Eintrittsgeldern und 
Beiträgen oder über Unterstützungsansprüche entstehen, sowie 
Streitigkeiten über Unterstützungsansprüche aus $ 57a Abs. 3 
und über Erstattungsansprüche aus $ 50 werden von der Aufsichts- 
behörde entschieden. Erstreckt sich der Bezirk der Gemeinde- 
Krankenversicherung oder der Orts-Krankenkasse über mehrere 
Gemeindebezirke, so kann durch die Centralbehörde die Entscheidung 
anderen Behörden übertragen werden. Die Entscheidung kann 
binnen 4 Wochen nach der Zustellung derselben mittelst Klage 
im ordentlichen Rechtswege, soweit aber landesgesetzlich solche 
Streitigkeiten dem Verwaltungsstreitverfahren überwiesen sind, 
im Wege des letzteren angefochten werden. 
Streitigkeiten über die in $ 57 Abs. 2 u. 3 bezeichneten 
Ansprüche, Streitigkeiten über Erstattungsansprüche aus $ 3 a
	        
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