Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

— 1411 — 
Quellen und Entscheidungen. 
  
Der Entwurf eines Reichsgesetzes über das 
Auswanderungswesen. 
Von 
Dr. Hzınrıcn BoKEMEYER. 
  
Ein einheitliches Gestalten des Auswanderungswesens durch 
die Gesetzgebung des Reichs ist seit dessen Bestehen der Wunsch 
weitester Kreise und in wirtschaftlicher und nationaler Hinsicht 
ein dringendes Bedürfnis. Es mochte schwierig erscheinen, in 
die bestehenden landesherrlichen Einrichtungen von Reichswegen 
durch ein Gesetz ordnend und bestimmend einzugreifen, vielleicht 
war auch das Bedürfnis für eine Reform in den leitenden Kreisen 
noch nicht allgemein anerkannt oder das Wie und der Umfang 
der gesetzgeberischen Massnahmen blieben zweifelhaft, genug, wir 
haben recht lange auf den vorliegenden Entwurf warten müssen. 
Bei seinem Erscheinen erheben sich aus den interessirten Kreisen 
die verschiedenartigsten Stimmen und Ansichten, nach welchen 
der Entwurf entweder gehegten Wünschen nicht in genügendem 
Umfange gerecht wird oder gar die bestehenden Einrichtungen 
verschlechtern soll. Mag man aber zu dem Entwurf in seiner 
Anwendung auf bestehende Einrichtungen im Einzelnen stehen 
wie man will, das wird jeder anerkennen müssen, das derselbe 
nicht einfach zu verwerfen ist, sondern nach Abänderung und 
Ergänzung einzelner Bestimmungen eine den wirtschaftlichen und 
nationalen Interessen dienende Reform des Auswanderungswesens 
herbeizuführen sehr wohl geeignet ist. Es soll die Aufgabe 
dieser Abhandlung sein, zu untersuchen, durch welche Änderungen 
bezw. Ergänzungen des Entwurfs den Forderungen einer natio- 
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