— 1411 —
Quellen und Entscheidungen.
Der Entwurf eines Reichsgesetzes über das
Auswanderungswesen.
Von
Dr. Hzınrıcn BoKEMEYER.
Ein einheitliches Gestalten des Auswanderungswesens durch
die Gesetzgebung des Reichs ist seit dessen Bestehen der Wunsch
weitester Kreise und in wirtschaftlicher und nationaler Hinsicht
ein dringendes Bedürfnis. Es mochte schwierig erscheinen, in
die bestehenden landesherrlichen Einrichtungen von Reichswegen
durch ein Gesetz ordnend und bestimmend einzugreifen, vielleicht
war auch das Bedürfnis für eine Reform in den leitenden Kreisen
noch nicht allgemein anerkannt oder das Wie und der Umfang
der gesetzgeberischen Massnahmen blieben zweifelhaft, genug, wir
haben recht lange auf den vorliegenden Entwurf warten müssen.
Bei seinem Erscheinen erheben sich aus den interessirten Kreisen
die verschiedenartigsten Stimmen und Ansichten, nach welchen
der Entwurf entweder gehegten Wünschen nicht in genügendem
Umfange gerecht wird oder gar die bestehenden Einrichtungen
verschlechtern soll. Mag man aber zu dem Entwurf in seiner
Anwendung auf bestehende Einrichtungen im Einzelnen stehen
wie man will, das wird jeder anerkennen müssen, das derselbe
nicht einfach zu verwerfen ist, sondern nach Abänderung und
Ergänzung einzelner Bestimmungen eine den wirtschaftlichen und
nationalen Interessen dienende Reform des Auswanderungswesens
herbeizuführen sehr wohl geeignet ist. Es soll die Aufgabe
dieser Abhandlung sein, zu untersuchen, durch welche Änderungen
bezw. Ergänzungen des Entwurfs den Forderungen einer natio-
10*