Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Lage ist, dem Auswanderer die relativ beste Reisegelegenheit 
nach seinem Endziele zu empfehlen. 
Auch muss der Auswanderer sich passend für die Nieder- 
lassung im fremden Lande ausrüsten, wozu ihm eine Gelegenheit 
in der engeren Heimat besser und billiger geboten wird, als in 
der ihm in allen Beziehungen unbekannten Seestadt. Der Unter- 
nehmer, weicher beispielsweise in Stuttgart oder Karlsruhe seinen 
Wohnsitz hat, muss notwendig die Bedürfnisse und Gewohnheiten 
seiner engeren Landsgenossen besser kennen, als der Unternehmer, 
welcher in Bremen oder Hamburg seinen Sitz hat. Der Ge- 
schäftsbetrieb weniger grosser Rheder in den Seestädten, welche 
die deutschen Auswanderer in Massen an der amerikanischen 
Küste absetzen, wenn sie sich nicht weiter als um dieses Be- 
förderungsgeschäft bemühen, dient nicht den nationalen Interessen, 
und man kann in diesem Falle nicht sagen, wie es in den Mo- 
tiven (S. 16) heisst, dass der Geschäftsbetrieb dieser Unter- 
nehmer von erheblich wirtschaftlicher Bedeutung für die Gesamt- 
zahl der deutschen Bundesstaaten sei. 
Die süd- und westdeutschen Auswanderer werden wegen 
der grossen Ersparnis an den Kosten der Eisenbahnfahrt, die für 
einzelne Landesteile mehr als 50°]o beträgt, in der Mehrzahl lieber an 
einem belgischen oder holländischen Hafenplatze sich einschiffen. 
Es ist nicht einzusehen, warum die Beförderung und die damit 
zusammenhängenden Geschäfte dieser Leute durch Auswanderungs- 
geschäfte in Bremen und Hamburg. oder gar durch deren Filialen 
in Antwerpen und Rotterdam besorgt werden sollen. 
Ausser diesen materiellen Gründen, welche gegen die 
Monopolisirung einzelner grosser Rheder in den Seestädten sprechen, 
kommen auch solche von nationaler Bedeutung in Betracht. Die 
Unternehmer in den verschiedenen Landesteilen bieten viel eher 
die Möglichkeit, dass der Auswanderer sein eigentliches Endziel 
ungefährdet erreicht; und soweit sie dem Auswanderer die Aus- 
rüstung liefern, seine Geldüberweisung besorgen oder ähnliche 
Vertrauensgeschäfte für ihn abwickeln, ist anzunehmen, dass der 
spätere Kolonist mit seiner alten Heimat durch dieselbe Ver- 
mittlung in ständiger Verbindung bleiben kann. Dieser Erfolg
	        
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