Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

— 160 — 
III. 
In den vorhergehenden Abschnitten ıst der Gesetzentwurf 
besprochen, soweit es sich um Abänderung bezw. Ergänzung 
desselben handelt. Es erübrigt noch eine Forderung zu stellen, 
welche in dem Entwurf nicht berührt ist und der eigentliche 
Angelpunkt genannt werden kann, um welchen sich die ganze 
Reform dreht, nämlich die Schaffung einer besonderen Zentral- 
behörde, welche die auf das Auswanderungswesen bezüglichen 
Angelegenheiten behandelt, Informationen über die Verhältnisse 
in den Einwanderungsländern sammelt und an Personen, welche 
darum nachsuchen, Rat und Auskunft erteilt. 
In den Motiven wird bezüglich der Errichtung eines Aus- 
kunftsbureaus das Folgende angeführt: 
Bei dem Vorschlag bezüglich der Errichtung eines 
Auskunftsbüreaus ıst auf ähnliche, in Grossbritannien, 
Belgien und der Schweiz bestehende Einrichtungen ver- 
wiesen worden. Das englische Emigrants’ ‘Information 
Office ist am 11. Oktober 1886 errichtet und steht nach 
seinem ersten, den Zeitraum bis zum 31. März 1887 um- 
fassenden Rechenschaftsbericht unter der Leitung eines aus 
einer Anzahl von Persönlichkeiten zusammengesetzten 
Komitees. Die Geschäfte desselben werden von zwei Mit- 
gliedern dieses Komitees, einem Vorsteher und mehreren 
Assistenten besorgt. Seine Aufgabe ist hauptsächlich, 
Auswanderungslustigen über die Verhältnisse in den eng- 
lischen Kolonien die gewünschten Aufschlüsse zu geben. 
In Belgien bestehen Auskunftsbüreaus in Brüssel in dem 
Musee commercial, in Antwerpen in dem Musee commercial, 
industriel et ethnographique, sowie in Arlon, Brügge, Gent, 
Hasselt, Lüttich, Mons und Namur bei den dortigen Pro- 
vinzialregierungen. Das schweizerische Auswanderungs- 
büreau ist dem Departement des Auswärtigen beigegeben 
und zerfällt in zwei Abteilungen, von denen die eine die 
Aufsicht über den Geschäftsbetrieb der Agenten, Unter- 
agenten und Passage-Billetverkäufer führt (administrative 
Abteilung), die andere die Vertretung der Interessen der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.