Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Grunde ist man in England, in Belgien und in der Schweiz dazu 
gekommen, eine besondere Behörde für diesen Zweig des Aus- 
wanderungswesens zu schaffen. Diese Staaten haben sich be- 
sonders angelegen sein lassen, die Verhältnisse der Einwanderungs- 
länder in jeder Richtung genau festzustellen und sie werden über 
eintretende Veränderungen auf dem Laufenden gehalten. Zu 
diesem Zweck bedurfte es eines einheitlichen Systems für die Er- 
hebung von Informationen und statistischen Angaben, die unter 
entsprechenden Gesichtspunkten bei der Zentralstelle bearbeitet 
werden. Es ist leicht ersichtlich, dass mit solcher Einrichtung 
auch Deutschland sehr gedient sein wird; wir wissen über die 
Lage der deutschen Niederlassungen in überseeischen Ländern 
und über die Kolonisationsverhältnisse dortselbst im allgemeinen 
wenig Zuverlässiges. Das bei den deutschen amtlichen Stellen 
über die Verhältnisse in den Kinwanderungsländern vorhandene 
und eingehende Material müsste doch erst gesichtet und bearbeitet 
werden, um ın rechter Weise und mit Nutzen verwendet werden 
zu können. Bei dieser Bearbeitung werden sich dann auch die 
Lücken herausstellen, welche auszufüllen wären. 
Die mit der Auswanderung zusammenhängenden Fragen 
bedingen jedenfalls eine sorgsame Bearbeitung. In Folge des 
innigen Zusammenhangs, der im überseeischen Wirtschaftsleben 
zwischen den eigenen Kolonien und den kolonisatorischen Unter- 
nehmungen in Ländern unter fremder Souveränität vielfach be- 
steht, werden in den älteren Kolonialstaaten die Auswanderungs- 
sachen von dem Kolonialamte mit erledigt. Das neue Gesetz 
sollte in ähnlicher Weise diese Frage regeln. Würde die Kolonial- 
Abteilung zu einem selbständigen Amte erweitert, in welchem die 
Beamten dauernder als bisher thätig bleiben, und mit einem be- . 
sonderen Zweige für das Auswanderungswesen versehen, so würde 
die hierfür so notwendige Stetigkeit geschaffen werden. Zu gleicher 
Zeit würde damit ein Wunsch weitester Kreise nach einer Zentrai- 
stelle für das Auswanderungswesen erfüllt werden. 
Diese Einrichtung erleichtert die Sammlung von Kenntnissen 
über die einschlägigen Verhältnisse im den Einwanderungsländera, 
sowie die Belehrung und Verwarnung deutscher Auswanderer auf
	        
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