Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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configuration erfahren hat. Warum sollte es also begrifflich un- 
möglich gewesen sein, am Eingange dieser Periode unter den be- 
theiligten Staaten ganz formell die Geltung eines Völkerrechtes 
zu statuiren, welches eine Verschiebung des status quo grundsätz- 
lich ausschloss? Und wer möchte demgegenüber zu bestreiten wagen, 
dass, wenn eine derartige grundsätzliche Fixirung stattgefunden 
hätte oder noch stattfände, damit der friedlichen Entwickel- 
ung der Kulturwelt um Vieles mehr gedient sei, als wenn eine 
solche Fixirung dauernd unterbliebe?! Man braucht wirklich nur 
das Thema probandum genau und fest in’s Auge zu fassen, und 
kein „gewiegter Staatsmann‘ und kein Historiker, der mit dem 
ewigen Wechsel der Verhältnisse rechnet, kann dasselbe als etwas 
in sich begriffliches Verfehltes oder als etwas Schädliches oder 
als überhaupt praktisch Undurchführbares hinstellen. Die Frage 
kann höchstens die sein, ob es in einem gegebenen Augenblicke 
aus thatsächlichen Gründen möglich sei, ein Staatensystem zwischen 
einer bestimmten Anzahl von Kulturstaaten zu gründen? Und 
diese Frage kann vielleicht für heute und morgen zu verneinen 
sein; aber das ist keine besondere historische Weisheit, sondern 
lediglich ein, wenn auch nur mittelbarer, so darum doch nicht 
minder zwingender Beweis mehr dafür, dass es an sich durchaus 
angängig ist, ein Völkerrecht, im wahren Sinne zu schaffen, und 
dass es die Pflicht jedes denkenden Menschen sein muss, auf die 
Verwirklichung dieses Gedankens mit allen Kräften hinzuarbeiten, 
so vielfach auch die historische Schule dagegen ankämpft mit dem 
eigenthümlichen Grunde, dass das in Wahrheit nur ein, natürlich 
immer vergeblicher Versuch sei, die Weltgeschichte zum Stillstande 
zu bringen. Die Weltgeschichte würde auch innerhalb eines fest- 
gefügten Staatensystems, als solchen, sich in einer Weise bemerk- 
bar machen, welche mässigen Ansprüchen hinlänglich genügen 
dürfte, und selbstverständlich auch jedes derartige System ge- 
legentlich über den Haufen werfen; allein keine menschliche 
Schöpfung kann für die Ewigkeit berechnet sein, und Niemand
	        
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