Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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nicht an, ihr jene andern modi acquirendi gleichzustellen, mittelst 
deren eine Verschiebung in dem Besitzstande mehrer durch ein 
rechtliches Band unter einander verbundenen souveränen Staaten 
denkbar ist, weil damit eben jede derartige Verschiebung für 
unzulässig erklärt und demgemäss unleugbar dem Völkerrechte 
ein Anstrich gegeben werden muss, als ob es das ewig frisch pul- 
sirende Leben der Kulturvölker ın der „Ruhe des Kirchhofes“ 
begraben wollte, deren Uebertragung in die Politik kein halbwegs 
praktisch beanlagter Kopf billigen kann; aber die Sache verhält 
sich in Wahrheit auch ganz anders. Hält man sich immer wieder 
an die Sätze Kants, so muss bei näherer Erwägung klar werden, 
dass dem Philosophen staatsrechtliche und völkerrechtliche Begriffe 
in einer Weise unter einandergelaufen sind, welche in sich ver- 
fehlt ist, aber erklärlich wird, wenn man bedenkt, dass gerade zu 
jener Zeit die Idee des modernen Staates zum Durchbruche ge- 
langte und daraufhin, wie so oft im Eingange einer neuen, für 
die Kulturwelt ganz unerwartet heraufziehenden Entwickelungs- 
periode, auch damals vielfach aus einer richtigen Prämisse allzu- 
weit gehende und falsche Schlussfolgerungen gezogen wurden. 
Um das bestätigt zu finden, braucht man nur einen Blick auf die 
Begründung zu werfen, welche Kant für seine Ansicht vorbringt: 
„Ein Staat, sagt er, ist nämlich nicht (wie etwa der Boden, auf 
dem er seinen Sitz hat) eine Habe (patrimonium); er ist eine Ge- 
sellschaft von Menschen, über die Niemand als er selbst, zu dispo- 
niren hat“, — 
Das ist, in wenige treffende Worte zusammengefasst; aller- 
dings die Idee des modernen Staates, als dessen begriffliche Grund- 
lage das einzelne Rechtssubject, die Individualität des Einzelnen 
erscheint; aber diese Formel, welche für die begriffliche Con- 
struction des Staates an sich völlig einwandsfrei ist, kann nun 
und nimmermehr für das Völkerrecht eine unmittelbare Bedeutung 
beanspruchen. 
Kant wollte mit seinem Satze andeuten, dass für den moder-
	        
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