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erscheinen, die Grundlage allen Rechtes, die Anerkennung der
Individualität, im ganzen umfassenden Sinne dieses Begriffes
— nicht einfach schlechthin über den Haufen geworfen werden
darf. —
Es erübrigt nun hier nur noch, in wenigen Strichen die
rechtlichen Folgen der Dereliction und Secession für die Be-
wohner der davon betroffenen Gebietstheile zu skizziren; man
wird sich dabei um so kürzer fassen dürfen, als sich die ein-
schlägigen Fragen nach Allem, was bisher über die Gebietscession
vorgetragen worden ist, nahezu von selbst beantworten.
Was zunächst die Dereliction anbetrifft, so muss sich hierbei der
Natur der Sache nach auf dem derelinguirten Gebiete, wenn das-
selbe nicht von einem andern Staate occupirt wird, in welchem
Falle regelmässig eine directe Tradition anzunehmen sein dürfte —
sofort und unmittelbar ein neuer, selbständiger Staat heraus-
bilden, der dann den Bewohnern dieses Gebietes garnicht anders,
als bei der Cession der erwerbende Staat der Bevölkerung des
cedirten Gebietes, gegenübersteht, wenn auch allerdings ein poli-
tischer Unterschied vorhanden ist, insofern, als bei der Derelic-
tion der neu entstehende Staat überhaupt gar keine Bürger
haben würde, wenn die Bewohner des betreffenden Gebietes sich
etwa ausnahmslos für den Verbleib in ihrem alten Staatsver-
bande entschieden. Doch das ist natürlich nur eine Spielerei der
Theorie: denn thatsächlich würde die überwiegende Mehrzahl
derer, welche überhaupt die Absicht haben ihren Wohnsitz ım
Lande beizubehalten, sich natürlich immer für den neuen Staat
entscheiden, schon um eben eine sachentsprechende Organisation
desselben zu ermöglichen, welche schliesslich am Allermeisten ım
Interesse der betreffenden Personen gelegen wäre, und man
könnte daher in diesem Falle, wenn ein solcher überhaupt ein-
mal wider Erwarten eintreten sollte, — vielleicht sogar von einer
Option überhaupt absehen, nicht darum, weil dieselbe hierbei
nicht ebenso gerechtfertigt oder nothwendig ist, wie bei irgend