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der Staatssouveränetät, als im internationalen Privatrechte wirken-
der Kraft. Andererseits verkennt Torres Campos nicht, dass die
Nähe Frankreichs, die Kenntniss der französischen Sprache in
der spanischen Doctrin dem Nationalitätsprincipe eine ausschlag-
gebende Stellung verschaffte. Allein Torres Camros führt das
Souveränetätsprincip nicht streng durch, er sucht die Lösung der
Confliete im internationalen Privatrechte hauptsächlich ın einer
Versöhnung des Territorial- und Personalprincips'®). Grundlegende
Bedeutung verleiht Torres Campos gleichwohl nur dem indivi-
duellen Willen. Hat sich dieser ausgesprochen, so sei jedes Rechts-
verhältniss stillschweigend der Staatssouveränetät unterworfen.
Theoretisch verwirft TorrEs CamPpos sowohl die Theorie Savıeny’s
als die der französisch-italienischen Schule.
Will man den Ursprung der Begründung der Regel, dass die
lex rei sitae das Immobiliarsachenrecht grundsätzlich normiren,
aufsuchen, so kann allein eine historische Untersuchung zu einem
Ziele führen. Abgesehen von der dogmatischen, von uns ver-
worfenen Theorie Savıeny’s!?) suchen sämmtliche Theorien ihren
historischen Stützpunkt für das Sachenrecht ım Territorialis-
18) TORRES CAMmPOs, Elementos de derecho internacional privado, Ma-
drid 1887 S. 44, S. 48. Las relaciones juridicas y los derechos y deberes
deben tener cierta permanencia. EI principio territorial, aplicado ä los actos,
tiende & lograrla Es, pues, preciso admitir una conciliaciön entre los
principios personal y territorial. Todos los derechos se refieren & la persona
y por ella son ejercidos. — Gegen Savıcny 8. 50: No es criterio realmente
präctico. El asiento de la relaciön juridica, admitiendo que pueda ser di-
stinguido, se halla & veces, no en un solo lugar, sino en varios, y por lo
mismo debe buscarse otro criterio .
19) Savıeny geht aus von einer völkerrechtlichen Gemeinschaft, d. h.
von einem absoluten über den Einzelrechten stehenden internationalen
Rechte. Auch BRrocHER spricht eine ähnliche Ansicht aus, behauptet die
Existenz einer loi des lois, wiewohl er die drei Begriffe Droit, Souverainete
und Competence an die Spitze seiner Ausführungen stellt. BROOHER, Code
2.2.0. S. 14. Es würde hier zu weit abführen, die Ansichten der einzelnen
Schriftsteller über die Begründung des staatssouveränen Territorialismus zu
untersuchen.