Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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bemerkt werden, dass jeder Band zu 1 Mark einzeln verkäuflich 
war. Doch konnte man sich auch auf Serien von je 20 Bänden abon- 
niren, wobei ein Gratisband zugegeben wurde. Durch alle diese 
Merkmale war der Geschäftsplan des Unternehmens individuali- 
sirt, so dass man es auch von ähnlichen Verlagswerken, wie 
etwa der in demselben Format erschienenen, in der Ausstattung 
ähnlichen Corra’schen Bibliothek der Weltliteratur wohl unter- 
scheiden konnte. 
Ein so beschaffenes Unternehmen bildet eine von den ein- 
zelnen Stücken der Sammlung verschiedene, durch den Geschäfts- 
plan zusammengehaltene wirthschaftliche Einheit, ein Gut. Die 
Verwerthung dieses Guts wird illusorisch, wenn ein auf denselben 
Geschäftsplan aufgebautes Concurrenzunternehmen ins Leben 
tritt. Um mit dem ersten Unternehmen identisch zu sein, muss 
es sich mit ihm nach Zweck und Ausführung decken. Eine ver- 
änderte Ausstattung gibt auch dem Verlagswerk einen anderen Uha- 
rakter. So könnte die Auswahl der Spemann’schen Collection im 
Format der Rekram’schen Universalbibliothek herausgegeben 
werden, ohne dass von einer Gleichheit beider Unternehungen 
gesprochen werden könnte. 
Gegen die Concurrenz eines identischen Verlagswerks ist der 
Verleger heute in Deutschland nicht geschützt. Unter der Vor- 
aussetzung, dass die einzelnen Werke nachgedruckt werden dürfen, 
dass also keine Verletzung des geistigen Eigenthums vorliegt, kann 
heute eine Sammlung in derselben Auswahl, in demselben Format, 
in derselben Ausstattung u. s. w. nachgeahmt werden, ohne dass 
der erste Verleger dagegen einschreiten kann. Und doch ist es 
klar, dass der Nachahmer sein Geschäft durch illoyale Concurrenz 
macht, dass er den Geschäftsplan des andern, dessen Arbeitspro- 
duct ausbeutet. Denn der Geschäftsplan ist es, der in seiner 
Ausführung den wirthschaftlichen Erfolg des Verlagswerks be- 
dingt. Ebensowenig wie der Nachdrucker wird sich der After- 
verleger darauf berufen können, dass er, wie dort durch den
	        
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