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Auflagen gehören, zu der die Verleger berechtigt oder verpflichtet
sind, wobei eine Definition der Begriffe Auflage und Ausgabe am
Platz wäre. Weiter gehört hierher die Frage, bis zu welchem
Zeitpunkt der Autor sein Manuscript zu liefern hat, und wann
eine Verpflichtung zur Honorarzahlung beim Fehlen einer Ver-
tragsbestimmung anzunehmen ist, und wann das Honorar fällig
wird. Ferner unter welchen Umständen die Bearbeitung eines
Werks dessen Bestand ergreift, und wann sie nothwendig er-
scheint. Weiter wäre zu erörtern, was als zweckmässige Ver-
öffentlichung eines Werks anzusehen ist; in welchem Fall die
Zusammenstellung einzelner Werke, oder die Einzelveröffentlichung
eines zu einer Sammlung gehörigen Beitrags erlaubt ist, und nach
welchem Zeitpunkt dies geschehen darf. — Und anderes mehr.
Zum Schluss wollen wir unter Hinweis auf die in neuester
Jıeit hervorgetretenen Bestrebungen das Verlagsrecht international
zu regeln, bemerken, dass wir den in unserem Aufsatz behandel-
ten Rechtsverhältnissen sehr wohl eine internationale Ausdehnung
geben können, da sie von den besonderen Einrichtungen des Ver-
lagswesens in den verschiedenen Ländern unabhängig ist. Die
Verlagsordnung dagegen steht auf dem Boden unseres eigenthüm-
lichen Verlagsverkehrs.