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/wangserziehungsrechts völlig einflusslos bleiben®®). Die strafbare
Handlung an sich ist kein Kriterium der sittlichen Verwahrlosung;
mit anderen Worten: ein Kind kann verwahrlost sein, ohne ein
Delict begangen zu haben, und ein Kind kann umgekehrt gegen das
Strafgesetz verstossen haben, ohne verwahrlost zu sein. Es
kommt aber noch hinzu, dass man bei einem noch nicht straf-
mündigen Kinde nur selten den subjectiven Thatbestand einer
strafbaren Handlung feststellen kann. Dass ein solches Kind die
zur Erkenntniss der Strafbarkeit der Handlung erforderliche
Einsicht noch nicht besitze, ist eine praesumtio ıuris et de
iure, welche die strafrechtliche Verfolgung desselben ausschliesst
(88 55—57 Str.-G.-B.). Wenn nun auch diese Einsicht, psycholo-
gisch betrachtet, sich mit dem Begriffe der Zurechnungsfähigkeit
nicht deckt®°), und wenn auch nicht bestritten werden kann, dass
Kinder unter 12 Jahren mitunter ‚bereits derartig entwickelt
sind, dass sie strafbare Handlungen mit dem erforderlichen Dolus
begehen‘, so bilden doch diese Fälle immer nur Ausnahmen°®).
Der Regel nach wird ein strafunmündiges Kind einen Delictsthat-
bestand nach der subjectiven Seite hin nicht erfüllen. Das Kind
fühlt wohl beispielsweise instinctiv, dass es eine fremde Sache nicht
wegnehmen dürfe; aber es weiss nicht, warum dies verboten ist.
Der Rechtsbegriff des Eigenthums, überhaupt das Bestehen
einer Rechtsordnung ist seinem Verständnisse der Regel nach
noch nicht erschlossen, und damit entfällt ohne weiteres das Be-
wusstsein der Rechtswidrigkeit. Ja, man kann sagen: Je
weniger die Erzieher es sich angelegen sein lassen, das Verständ-
nıss des Kindes für die Begriffe des Rechts und der Moral zu
wecken, je mehr also das Kind verwahrlost ist, um so geringer
34) So auch AscHrorr 8. 19 f., S. 37; vgl. ferner die Beschlüsse der
deutschen Landesgruppe der intern. crim. Vereinigung bei AscHRoTT a. a. O.
S. 60 ad III, S. 63 ad d.
35) Vgl. AscHrort a. a. OÖ. S. 23 Anm. und die daselbst Citirten.
36) Anders freilich OisHAusen zu 8 55 Str.-G.-B. Note 5.