Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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lieferungsverträgen erstreckt sich die Extraditionspflicht also auch 
auf die Fälle des Versuchs. (Vgl. Lauwasch a. a. O. 8.136 Anm. 1, 
anderer Meinung anscheinend Harsorn, a. 2.0.8. 123). Für Preussen 
ist der Betrug Auslieferungsdelict erst seit dem Zusatzvertrage 
von 1867. Holland wird indess wegen Betrugsversuches ausliefern 
müssen, da offenbar für Betrug dasselbe gelten soll, wie für die 
im Vertrage von 1850 erwähnten Delicte. 
Das neue Auslieferungsgesetz von 1875 gestattet die Aus- 
lieferung wegen Versuches und Teilnahme. 
9. Teilnahme an strafbaren Handlungen: 
a) Als Thäter werden gestraft diejenigen, welche 1. die Hand- 
lung begehen, begelıen lassen oder mitbegehen, 2. durch Geschenke, 
Versprechen, Missbrauch des Ansehens, Gewalt, Drohung oder 
Täuschung die Handlung vorsätzlich veranlassen. Hinsichtlich der 
letzteren kommen nur die Handlungen nebst ihren Folgen in Be- 
tracht, welche sie vorsätzlich veranlasst haben. (Art. 47). 
Die erfolglose Anstiftung z. B. zum falschen Zeugniss ist 
nicht strafbar (J. M. Bl. 1889 S. 22 Ziff. 38). Ebensowenig unter- 
liegt derjenige, welcher nach $ 49a wegen erfolglos gebliebener 
Anstiftung bestraft wird, der Auslieferung. 
b) Als Teilnehmer werden bestraft, welche vorsätzlich 1. bei 
Begehung des Verbrechens Hülfe leisten, 2. Gelegenheit, Mittel 
oder Aufklärungen zur Begehung des Verbrechens beschaffen. 
(Art. 48). — Ist nur das Verbrechen des Thäters in der Reihe 
der Auslieferungsdeliete aufgeführt — wie dies bei sämmtl. Ver- 
trägen der Fall ist, — so gilt die Auslieferungspflicht auch für 
den Fall der Teilnahme, sofern nur letztere ın dem Rechte der 
beiden contrahirenden Staaten der Thäterschaft an Strafbarkeit 
gleichgestellt werden (vgl. Lammascn a. a. O. 8. 162). 
Nach niederländischem Recht ist nur die Teilnahme an einer 
Uebertretung nicht strafbar (Art. 52). 
Die Auslieferung ist erfolgt wegen Beihülfe zu einem Kindes- 
nord (88 217, 49) in der Strafsache cla Fricke K */sı (Landgericht
	        
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