Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

u 1.7 
versiegende Quelle bildet für den sich aus einem Lande in das 
andere ergiessenden Strom und Wechselstrom des (Güteraus- 
tausches, und dass sowohl die Richtung als auch die Mächtigkeit 
dieser Ströme sehr wesentlich beeinflusst werden kann dadurch, 
dass und wie der Staat an der Uebergangsstelle aus ihm schöpft, 
was naturgemäss nicht ohne gewisse Stau-Anlagen erfolgen kann, 
musste man auch darauf geführt werden, die praktische, wirth- 
schaftliche Natur der Zölle in Verbindung und erklärenden Zu- 
sammenhang zu bringen mit der Theorie des Handels und in 
Folge dessen mit derjenigen des Volkswohlstandes überhaupt. 
Da sich die ersterwähnte formelle Abgrenzung des Begriffes 
dder Zölle nur als Grenz-Abgaben durch vollständige Ausscheid- 
ung des Begriffes von Binnenzöllen zuerst um die Mitte des 
17. Jahrhunderts in Frankreich vollzog und dort in der Zolltarif- 
Ordnung von 1667 ihren entsprechenden bestimmten Ausdruck 
fand, so musste auch auf die materielle Ausgestaltung und Be- 
gründung des Begriffes durch seine Beziehung auf den Handel 
die um jene Zeit in jenem Lande herrschende volkswirthschaft- 
liche Grundanschauung von bestimmendem Einfluss sein. Das 
war bekanntlich die, welche wir mit dem Namen des Mercantil- 
systems bezeichnen. So war es natürlich, dass «die Zölle zuerst, 
wenigstens dem Ideal nach, als die sog. Prohibitivzölle gedacht 
wurden. Die Zölle erscheinen also hier lediglich als Mittel zum 
/wecke der Hebung des Volks-Reichthums. Während sie die eine 
Seite des Handels, den Einfuhrhandel, so viel als möglich zu ver- 
nichten bestimmt waren, sollten sie den Ausfuhrhandel möglichst 
begünstigen. In beiden Beziehungen wohnt ihnen dann aber, 
genau besehen, eine selbstmörderische Tendenz inne: wenn der 
Einfuhrhandel todt ist, gibt es keine Zölle mehr von der Einfuhr 
zu erheben, und der Ausfuhrhandel wird schliesslich am meisten be- 
günstigt, wenn auch von der Ausfuhr gar keine Zölle mehr erhoben 
werden. Beiläufig bemerkt sei schon jetzt, dass die ersterwähnte 
Function der Zölle mit dem Gedanken der Staats-, Handels- oder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.