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Fabrikations-Monopole in enger Beziehung steht, und dass wir
den Rückstand der zweiten Seite jener Ansicht noch in unseren
Ausfuhr-Vergütigungen oder Rückprämien zu erblicken haben.
Aber wie jedes lebende Wesen durch ein innewohnendes Ge-
setz vor der Selbstvernichtung zurückschreckt, so gibt es auch
bei Begrifts-Schöpfungen, sobald sie einmal durch menschliche
Thätigkeit in der Welt der Erscheinungen Wirklichkeit gewonnen
haben, ein innewohnendes Gesetz der Entwickelung, welches ihrer
Selbstvernichtung aus äusseren Gründen und Rücksichten auf
ihrem eigenen Wesen fremde Zwecke hindernd im Wege steht
und nur den natürlichen Tod in Folge der Alters-Entartung zu-
zulassen scheint. Die Zölle, einmal eingeführt, mussten schon
durch ihre Wirkung auf die Staatseinnahmen sich als eine Ein-
richtung darstellen, deren Fortbestehen und Weiterentwickelung
ım Interesse des Ganzen wünschenswerth erschien. So kam der
(redanke wieder zum Durchbruch, der unfraglich auch in der
frühesten und ältesten Entwickelung die Zölle allein entstehen
liess: der Begriff der Finanzzölle.
Ausserdem musste man bei der versuchten Durchführung
von Prohibitivzöllen nach jenen beiden Richtungen hin sich bald
überzeugen, dass der Handel seine eigenen Daseins-Gesetze und
-Bedingungen hat, und dass man nicht ungestraft eine Seite von
ihm schädigen kann, ohne nicht auch zugleich die andere zu ver-
letzen, und dass er sogar einen in dieser Hinsicht sehr empfind-
lichen Organismus darstellt, welcher kränkelt und abstirbt, wenn
man ihm auch nur eine Wurzel seiner Blüthe durchschneidet.
War man aber erst zu dieser Einsicht gekommen, so vollzog sich
(lie Aussöhnung der beiden Widersprüche, sowohl der der selbst-
mörderischen Folge blosser Prohibitivzölle für die Zölle selbst,
der zu Finanzzöllen führen musste, als auclı der der Unmöglich-
keit, den Handel zu Finanzzöllen auszunutzen, wenn diese als
Prohibitivzölle nach auch nur einer Seite hin wirkten; und zwar
vollzog sich diese Aussöhnung auf dem Boden eines gegenseitigen