Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

— 370 
Zwecken der Erhöhung der Wehrkraft zu Angrifts- oder Ver- 
theidigungszwecken (Pferdeausfuhrverbote u. s. w.). 
Wenn wir also den ausgeschiedenen Begriff der Prohibitiv- 
zölle hier ausser Acht lassen, so finden wir, dass das deutsche 
Reich in der kurzen Zeit seines Bestehens den Uebergang von 
dem einen der beiden oben erwähnten Systeme von Zöllen zum 
andern ziemlich schnell durchgemacht hat. Als das Reich in 
seiner jetzigen Gestalt erstand, fand es als Erbschaft seiner Vor- 
gänger, des Norddeutschen Bundes und des Zollvereins, ein Zoll- 
system vor, welches ım Wesentlichen nur noch auf dem Gedanken 
der Finanzzölle beruhte und mit Bewusstsein das Ziel einer 
schrittweise durch Handelsverträge anzustrebenden allgemeinen 
internationalen Zollfreiheit des Handelsverkehrs ın’s Auge gefasst 
hatte, wie es ja eine solche schon innerhalb der Grenzen des 
deutschen Bundes herbeigeführt hatte. Wie sehr damals nicht 
nur die massgebenden Regierungskreise der Schöpferin und füh- 
renden Macht des Zollvereins, Preussens. sondern auch die ge- 
sammte conservative Partei dieses Landes die Ziele und Grund- 
sätze des sog. Freihandels sich zu Eigen gemacht hatte, lehrt 
nicht nur ein Blick in die Handels-Artikel der Kreuzzeitung in 
den 50er und 60er Jahren bis in die 70er hinein, sondern auch 
ein solcher in das „‚Staats- und Gesellschafts-Lexicon‘ !!) des Wirk- 
lichen geheimen Ober-Regierungsrathes HERMANN WAGENER (Berlin 
1862—67) unter den Worten „Zoll“ und „Handelsverträge“, bei 
welch’ letzterem Wort es z. B. heisst: „da hiernach Zölle 
sich nur rechtfertigen lassen, wenn sie zur Förderung der Pro- 
duction und dadurch zur Vermehrung der Staatseinnahmen bei- 
tragen“ (also reine Finanzzölle!), „während sie unbedingt 
verwerflich sind, wenn sie den internationalen Tausch- 
—_ 
11) Dieses Werk, welches mit Absicht und Bewusstsein gegenüber den 
in RoTTEck und WeELcKeEr’'s Staatslexicon niedergelegten Grundzügen der 
„liberalen“ Weltanschauung die der „conservativen‘ aufzustellen bestimmt 
war, enthielt damals unstreitig ein formulirtes Programm der Partei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.