Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Aber auch für den noch so sehr gesteigerten, vermehrten 
und erleichterten Güter-Umlauf gibt es eine Grenze, bei welcher 
die Waare die Kosten des Transports nicht mehr trägt. Wenn 
sie trotzdem noch weiter concurrenzfähig mit der in grösserer 
Nähe des Bedarfsortes erzeugten geliefert wird, so geschieht dies 
eben aus Gründen einer rücksichtslosen Concurrenz, die sich 
später einmal dafür zu entschädigen hofft. Das ist ein Punkt, 
welcher gegen die absolute und unbedingte Nützlichkeit einer 
schrankenlosen Freiheit des internationalen Handelsverkehrs 
spricht. Der andere, welcher die Möglichkeit schwerer Schädig- 
ung und Gefahren für einzelne Länder in sich enthält, ist der 
Umstand, dass eine solche gänzliche Trennung der Production 
nach räumlich abgegrenzten Wirthschaftsgebieten von den Be- 
darfsorten die Versuche zu wenigstens zeitweiliger Ausschliessung 
der für den Consumenten unentbehrlichen Concurrenz und damit 
deren Vernichtung erleichtert und die Versuchung zur Bildung 
der sogenannten „Ringe“ vermehrt. Die Bedeutung dieser beiden 
Punkte ist gross genug, um durch sie den Wunsch, es möchte 
die ganze Culturwelt sich in gesonderte specielle Arbeitsfelder 
eintheilen, welche ihre Erzeugnisse frei von jeder staatlichen 
Schranke unter sich auszutauschen hätte, als einen wahren Da- 
mokles-Wunsch erscheinen zu lassen. Die Furcht vor den mit 
einem solchen Zustande verknüpften Gefahren würde uns nie zum 
rechten Genuss der daraus vielleicht entspringenden Früchte 
kommen lassen. 
Dem gegenüber erscheint eine Abgrenzung möglichst grosser 
und von der Natur möglichst vielseitig ausgestatteter Wirth- 
schaftsgebiete gegen andere gleich- oder verschiedenartige mit 
mässiger Handhabung des Zollrechts als auch vom volkswirth- 
schaftlichen Standpunkte wohl zu rechtfertigen. Es ist nur zu 
fordern, dass keine Verquickung in den Begriffen Schutzzölle und 
Finanzzölle bezüglich der Personen der Berechtigten eintrete und 
seiibt werde. Der Zoll kann und soll Schutzzoll sein für Ent-
	        
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