Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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berücksichtigt, welche unter der Wirkung der Erhöhung der 
meisten dieser Verbrauchssteuern und vor allen der Zölle in den 
letzten Jahren sich aus diesen einzelnen Positionen ergeben, so 
wird es klar, welche bedeutende Rolle diese dem Reiche überwie- 
senen Hülfsquellen, ausser denen der Post- und Telegraphenver- 
waltung freilich auch seine einzigen nennenswerthen unmittel- 
baren, bei der Bestreitung der ihm obliegenden Aufgaben finan- 
ıiell spielen. 
Der Ertrag dieser Reichseinnahmen belief sich in den drei 
letzten, vollständig abgeschlossenen Rechnungsjahren 1889/90, 
1890/91 und 1891/92 in abgerundeten Zahlen und vor Abzug der 
oben erwähnten Erhebungskosten im ersten 748?/, Millionen 
Mark, im zweiten 781 Millionen Mark und im letzten 778 Mill. 
Mark, und davon machen die Zölle allein ungefähr die Hälfte 
aus. 1889/90 fast 380 Millionen Mark, 1890/91 über 389 Mill. 
Mark, 1891/92 ca. 4042|, Millionen Mark !%); die Zölle allein 
bringen also für sich allein noch mehr ein, als die sämmtlichen 
Verbrauchssteuern auf Tabak, Zucker, Branntwein, Bier und 
Salz zusammengenommen! Und dabei noch die merkwürdige Er- 
scheinung, dass in dem letzten Jahre, in welchem alle übrigen 
Positionen, mit Ausnahme allein der sog. Uebergangsabgabe (vom 
Bier) abgenommen, die Zölle allein ihre steigende Tendenz 
bewahrt haben! 
Unter diesen Reichseinnahmen, welche sich im Uebrigen 
schon nach ihren allgemeinen Bezeichnungen in diese beiden 
grossen Gruppen von Grenz-Zöllen und Verbrauchsabgaben deut- 
lich scheiden lassen, befindet sich nun aber eine Position, aller- 
dings mit dem verhältnissmässig bescheidenen Betrage von etwa 
3 Millionen Mark (im Jahre 1891/92 auch auf 3782134 Mark 
indem hier statt 15° künftig nur 10°o an Erbebungskosten für die Einzel- 
staaten in Abzug kommen sollen. 
16) (ienau 404687298 Mk., wovon 273400 Mk. für Rückvergütungen ab- 
gehen (Centralblatt für die innere Verwaltung Mai 1892).
	        
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