Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Unterschied macht entweder zwischen den Waaren fremder Her- 
kunft und denen aus dem Mutterlande oder zwischen den ihre 
Einfuhr vermittelnden Schiffsfahrzeugen, je nachdem diese einen 
Hafen des Mutterlandes oder eines fremden zum Heimathshafen 
haben. Dies letztere System begünstigt mehr die heimathliche Schiff- 
fahrt, das ersterwähnte mehr den heimathlichen Handel: jenes hat 
aber unbestreitbar vor diesem den Vorzug leichterer Controlirbar- 
keit. Das Zollsystem bei Colonialbesitzungen unterscheidet sich von 
dem civilisirter Länder praktisch auch dadurch, dass es der 
Regel nach den Ausfuhrzöllen mindestens dieselbe Bedeutung bei- 
legen muss, wie den Einfuhrzöllen, während die Ausfuhrzölle in 
den europäischen Zollsystemen .eine grundsätzlich ganz unter- 
geordnete Rolle spielen. Von der grössten Wichtigkeit ist die 
Einrichtung des Zollschutzes in Colonialbesitzungen aber dadurch, 
dass sie allein auch die Möglichkeit gewährt, sowohl dem cultur- 
feindlichen und jeden andern Handel neben ihm erstickenden 
/weige desselben, dem Sclavenhandel entgegenzutreten, als auch 
die Einfuhrverbote von Waffen und Munition wenigstens zu einem 
kleinen Theile wirksam zu machen. 
Die oben erwähnte zwingende Nothwendigkeit der geeigneten 
geographischen Lage hat es endlich auch mit sich gebracht, dass 
die neueste Erwerbung des deutschen Reiches, die Insel Helgo- 
land, von seinem Zollgebiete und seiner Zollgrenze ganz abge- 
schlossen bleiben musste. Das ihre Vereinigung mit dem deutschen 
Reiche und ihre Einverleibung in Preussen aussprechende Gesetz 
vom 15. Dezember 1890 (G.-S. S. 207) drückt dies in $2 einfach 
in der Weise aus, dass, indem die Verfassung des deutschen 
Reichs auf sie ausgedehnt wird, der ganze Abschnitt VI der Reichs- 
verfassung (Artikel 33—40) von dieser Geltung ausgenommen 
wird. Nur der Abs. 3 des Art. 38 kommt insofern zur Geltung, 
dass der Staat Preussen für die Insel als Ersatz für die durch 
ihren Ausschluss von der Zollgrenze der Reichskasse entgehenden 
Zolleinnahmen an diese ein Aversum zahlt, ebenso, wie dies für
	        
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