Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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zur Geltung gelangt ist, tritt als dieses Organ das Parlament und 
zwar speciell die aus unmittelbarer Wahl des souveränen Volkes 
hervorgehende zweite Kammer in den Vordergrund. In einem 
Staate, dessen Souverän die Gesammtheit der Einzelstaaten bildet, 
ist es die Versammlung der Vertreter der einzelstaatlichen Regie- 
rungen, also im deutschen Reiche der Bundesrath. Trotz der 
thatsächlichen Vorherrschaft des betreffenden Organs wird es 
nicht zum Träger der Souveränetät, es ist und bleibt eins von 
mehreren Organen des Souveräns. Deshalb ist neben dem un- 
mittelbaren Vertreter des Souveräns Platz für andere verfassungs- 
mässige Staatsorgane in rechtlicher Umabhängigkeit von der 
Volksvertretung im parlamentarischen Staate, vom Bundesrathe 
ım deutschen Reiche. 
Ein solches selbstständiges Staatsorgan bildet inbesondere 
der König in der parlamentarischen Monarchie und der deutsche 
Kaiser. Der Kaiser ist demnach nicht Souverän des Reiches, 
das staatliche Recht des Reiches ist nicht ın seiner physischen 
Person verkörpert, Kaiser und Reich sind nicht identische Be- 
griffe, sondern der Kaiser ist nur ein verfassungsmässiges Organ 
der souveränen Reichsstaatsgewalt. Dass der Kaiser, da die 
Reichssouveränetät in der Gesammtheit der verbündeten Regie- 
rungen ruht, in seiner Eigenschaft als König von Preussen gleich- 
zeitig Mitträger der Reichssouveränetät ist, fällt hier, da wir das 
Kaiserthum in seiner staatsrechtlichen Isolirung zu behandeln 
haben, nicht weiter ins Gewicht. 
Die deutsche Kaiserwürde ist nun aber, wie wir sahen, nach 
der Reichsverfassung untrennbar verbunden mit der preussischen 
Königswürde. Da die letztere erlangt wird kraft eigenen Rechtes, 
so wird auch die Kaiserwürde, ohne dass eine weitere Bestim- 
mung der Reichsverfassung in dieser Beziehung nothwendig wäre, 
in der gleichen Weise und insbesondere ohne jeden Uebertragungs- 
act erworben. Dass die Stellung des Kaisers als Organ des 
Reiches von keiner höheren irdischen Gewalt abgeleitet ist, findet 
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