Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Verordnung vom 26. August 1883 die Confessionsschule als Regel 
erklärt hat. 
Mannigfache Angriffe erfuhr der in der Verordnung vom 
29. August 1873 zu Gunsten der Simultanschule von der Re- 
gierung eingenommene Standpunkt. Hier soll vorbehaltlich weiterer 
Beweisführung über die Rechtsbeständigkeit und Verfassungs- 
mässigkeit dieser Verordnung°) nur die Ansicht ausgesprochen 
werden, dass die in dem oben erwähnten $ 14 enthaltenen Worte 
„nach den darüber bestehenden gesetzlichen Einrichtungen‘ weder 
eine Stabilisirung der z. Z. der Erlassung der Verfassungsurkunde 
bestehenden Organisation des Volksschulwesens überhaupt be- 
deuten noch die Wirkung haben können, dass ältere Vorschriften, 
welche nach ihrem Inhalte sich nıcht als ‚Gesetz‘ im Sinne des 
neueren konstitutionellen bayerischen Staatsrechtes darstellen, 
ihren Charakter als „Verordnungen“ verlieren und „Verfassungs- 
gesetze‘‘ werden. Die Vorschriften über Sprengelbildung und 
Errichtung von Schulen können nach ihrem Inhalte nicht als 
Gesetze charakterisirt werden, weder die Vorschriften von 1815, 
noch jene von 1873 oder 1883; denn sie enthalten nur Direc- 
tiven für die zur Bildung der Schulsprengel zuständigen Ver- 
waltungsorgane, als welche die Formationsverordnung vom 17. De- 
cember 1825 in $ 44 Abs. 2 die Kreisregierungen, Kammer des 
Innern, bezeichnet®). Diese Vorschriften können daher auch ohne 
Zustimmung des Landtages geändert werden. 
  
5) Die Verordnung gab zu Vorstellungen des kath. Episcopates u. der 
protestantischen Generalsynode, sowie zu mehreren Erörterungen in den 
Kammern Anlass. SEYDEL a. a. O. VI. Bd. S. 388 ff. 
6) Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dec. 1882. S. 
Bd. IV S. 262. Ausführungen des Staatsministers von Lvrz in der Sitzung 
der Kammer der Abgeordneten vom 18. Febr. 1878, Sten. Ber. 1877/78 II. Bd. 
S. 575. SEYDEL, Bayerisches Staatsrecht. Bd. III 8. 573 u. ff, Bd. II S. 262. 
Motive zum Entwurfe eines Gesetzes über das Volksschulwesen. Verh. d. K. 
d. Abgeord. 1866/68. Beil. Bd. III S. 18. Verhandlungen der K. d. Abgeord. 
1831'82. Sten. B. Bd. I 8. 69 Sp. 1.
	        
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